Wissenswertes
Abfallbeseitigung - Müllabfuhr
Durch die Einführung der Wertstofftrennung erfolgt die Restmüllentsorgung im 2-wöchigen, Papier- / Pappesammlung sowie Aluminium, Kunststoff, Weißblech (gelber Sack) im 4-wöchigen Rhythmus. Die genauen Abholtermine insbesondere auch von Grüngut, Tonne und Sperrmüll erfahren Sie durch den unten stehenden Link beim Abfallwirtschaftsamt.
- Abfalltermine 2011
- Abfalltermine 2012
- Formulare (An- Ummeldung, Sperrmüll ...)
- Schrott- und Altmetallsammlung - Kontakt Ernst Krehl, Tel. 07381/4314
Gas- und Wasserversorgung
Stadtwerke Münsingen GmbH, Reichenaustraße 28, Telefon 07381/9371-0
E-mail: stadtverw.stadtwerke@muensingen.de
Stromversorgung
EnBw Bezirksstelle Münsingen;
Hauptstraße 104, Telefon 07381/18242-200
Störungsannahme 0180/2234123
Die Energie Versorgung Schwaben AG (EVS) ist für die Stromversorgung der Stadt Münsingen mit ihren Teilorten zuständig. Insbesondere durch das Vorhandensein der EVS Bezirksstelle in Münsingen ist eine kundennahe Betreuung der Münsinger Bürger auch im Störungsfalle gewährleistet.
Räum- und Streupflicht
Die Straßenanlieger sind unter anderem verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage Gehwege zu reinigen, bei Schneefall zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und bestreut sein. Die Räum- und Streupflicht endet um 21.00 Uhr.
Polizeiverordnungen gegen umweltschädliches Verhalten zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen
Diese seit dem 25. Oktober 2006 Kraft befindliche Polizeiverordnung beinhaltet unter anderem Regelungen über die Zulässigkeit bestimmter Lärmarten, Bestimmungen über umweltschädliches Verhalten und Ordnungsvorschriften in Grün- und Erholungsanlagen. Diese Verordnung kann beim Bürgermeisteramt der Stadt Münsingen eingesehen beziehungsweise angefordert werden.

