Zeltplätze
In den Stadtteilen von Münsingen stehen 2 landschaftlich reizvoll gelegene Zeltplätze zur Verfügung:
- "Rauhes Stichle", im Stadtteil Hundersingen (für organisierte Gruppen) mit 1 chem. Toilettenwagen und keinen sonstigen sanitären Anlagen;
- "Stettener Häule", im Stadtteil Bichishausen (für Familien und Gruppen) mit 1 chem. Toilettenwagen und keinen sonstigen sanitären Anlagen;
Für die Benutzung des Zeltplatzes ist je Übernachtung und Person eine Gebühr von 1,00 Euro zu entrichten. Die Familiengebühr beträgt 3,00 Euro je Übernachtung. Bei organisierten Gruppen wie Schulklassen, Pfadfinder, Vereine u.ä. wird je Person und Übernachtung eine Benutzungsgebühr von 1,00 Euro erhoben. Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten.
Beide Zeltplätze liegen in einem Landschaftsschutzgebiet. Dafür ist eine Zelterlaubnis notwendig, welche das Landratsamt Reutlingen über folgende Stellen ausstellt:
- Zeltplatz "Rauhes Stichle" bei der Touristik Information Münsingen, Tel. 07381/182145 bzw. auch gerne über E-Mail unter Angabe Ihrer Telefonnummer: touristinfo@muensingen.de.
- Zeltplatz "Stettener Häule" beim Zeltplatzverwalter, Herr Alfred Tress, Tel. 07383/1491 oder 1492.

