Bekanntgabe Fundgegenstände
Im Januar 2012 wurden von ehrlichen Findern folgende Fundgegenstände beim Fundbüro im Rathaus abgegeben:
02.01.2012 Schlüsselring mit Autoschlüssel & 2 weitere Schlüssel & Metallanhänger
04.01.2012 Damenring
13.01.2012 Damen-Armbanduhr
Allgemeine Hinweise:
Anzeigepflicht:
Jede Person, die einen Gegenstand im Wert von über zehn Euro findet, ist gesetzlich verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.
Eigentumserwerb:
Mit Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache (§ 973 BGB).
Kosten:
Nach § 11.1 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münsingen vom 13.11.2001 ist für die Aufbewahrung einschließlich der Aushändigung einer Fundsache an den Verlierer, Eigentümer oder Finder eine Verwaltungsgebühr zu erheben. Diese beträgt 2% des Wertes bei Sachen bis 500 €, jedoch mindestens 1,50 €. Bei Sachen über 500 € Wert beträgt sie 2% von 500 € + 1% des Mehrwerts.
Die Gebühr ist bei Abholung der Fundsache in bar zu bezahlen.
Aufbewahrung von Schlüsseln:
Schlüssel werden 1 Jahr im Fundbüro aufbewahrt.
Nächster Versteigerungstermin:
Donnerstag, 22. März 2012, 17.00 Uhr, Rathaus Münsingen
Kontakt:
Stadt Münsingen, Amt für öffentliche Ordnung, Frau Ulrike Bleher, Tel: 07381/182-136, Mail: ulrike.bleher@muensingen.de

