Aus gegebenem Anlass möchten wir die Münsinger Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, dass nach § 13 Polizeiverordnung der Stadt Münsingen das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, der Ortspolizeibehörde, Rathaus Münsingen, Fr. Rokavec, Bachwiesenstr. 7, 72525 Münsingen, unverzüglich anzuzeigen ist.
Von vielen wild lebenden Tieren können besondere Gefahren für Personen ausgehen und diese werden üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen ihrer Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann (z.B. Spinnen, Skorpione, große und giftige Schlangen). Wer vorsätzlich oder fahrlässig ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder ein bösartiges Tier frei umherbewegen lässt oder als Verantwortlicher für die Beaufsichtigung eines solchen Tieres es unterlässt, die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Schäden durch das Tier zu verhüten, handelt ordnungswidrig.
Viele wild lebende Tierarten sind in ihrem Bestand bedroht und deshalb nach Artenschutzrecht geschützt (Bundesartenschutzverordnung). Wenn Sie Wildtiere halten möchten, müssen Sie sich über die besonderen Bedürfnisse dieser Tiere informieren und auch bedenken, dass Wildtiere anders als domestizierte Tierarten (Haustiere) nicht an ein Zusammenleben mit Menschen gewöhnt und angepasst sind.
Anmeldungen sind an die Stadtverwaltung Münsingen, Ordnungsamt, Bachwiesenstr. 7, 72525 Münsingen zu richten. Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Rokavec unter Tel. 07381/182-135 oder andreja.rokavec@muensingen.de gerne zur Verfügung.
Stadtverwaltung Münsingen

