|
Leitbild Münsingen (Stand 28.11.2000)
Für ein lebenswertes Münsingen im 21. Jahrhundert
Global denken - lokal handeln.
Die ökologische, soziale und ökonomische Entwicklung der Stadt und ihrer Teilorte.
Präambel
Die Stadt Münsingen hat sich durch einen Gemeinderatsbeschluss vom 14. Dezember 1999 dazu entschlossen, entsprechend den Empfehlungen der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro die ökologische, soziale und ökonomische Entwicklung der Stadt unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit zu gestalten.
Dieser Prozess der Gestaltung nennt sich Lokale Agenda 21. Er wird getragen von aktiven Bürgerinnen und Bürgern, die die Lebensqualität in ihrer Gemeinde auch für nachfolgende Generationen erhalten und verbessern wollen und von einer Verwaltung, die ihre Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung in der Kommune wahrnimmt.
Grundsätzliche Orientierung
Die Stadt Münsingen strebt eine Entwicklung an, die auch in Zukunft unter Bewahrung ihrer unverwechselbaren Eigenart gleichermaßen sozial verantwortlich, umweltverträglich und wirtschaftlich erfolgreich ist. Sie orientiert sich dabei an den Vorgaben der Konferenz für Umwelt und Entwicklung von Rio de Janeiro im Jahre 1992. Die Erhaltung der Natur und Schöpfung ist dabei Grundlage jeder Entwicklung.
Die Bürgerinnen und Bürger Münsingens sollen zu einem verantwortungsbewußten Umgang mit den natürlichen Ressourcen sensibilisiert und animiert werden, um gemeinsam ein lebenswertes Münsingen in einer lebenswerten Welt zu erhalten und zu gestalten.
Dabei sollen Anregungen von außen wahrgenommen und bedacht werden. Insbesondere sollen die Beziehungen und der Austausch von Erfahrungen mit den Partnergemeinden gepflegt werden. Bestehende und künftige Maßnahmen der Stadt sollen unter den besonderen Aspekten der nachhaltigen Entwicklung nach sozialen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten geprüft werden, wobei zu einem möglichst frühen Zeitpunkt interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Verbände aktiv einbezogen werden.
Die Bürgerinnen und Bürger Münsingens sollen sich mit ihrer Stadt identifizieren und stolz darauf sein können, in ihr zu leben.
Bürgerschaft und Verwaltung orientieren sich in ihrem Verhalten und ihren Entscheidungen an diesem vom Gemeinderat beschlossenen Leitbild:
Leitbild
Der Mensch und seine Umwelt (Natur und Technik) stehen im Zentrum allen Handelns, das ein lebenswertes Münsingen im 21. Jahrhundert zum Ziel hat.
Bedürfnisse des Menschen
Gesundheitliche Versorgung, Arbeit, Freizeit und Erholung, die Möglichkeit zu Kommunikation und Entwicklung sind grundlegende Bedürfnisse des Menschen, sowie auch sauberes Wasser, saubere Luft und gesunde Ernährung.
Jeder Mensch hat das Recht auf möglichst gute Bedingungen für seine besondere ihm gemäße Entwicklung.
Das bedeutet auch, dass jeder Bürger seine Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft und der Umwelt bewusst ausfüllt.
Bei Entscheidungen in unserer Stadt müssen die jeweils notwendigen Bedingungen für die unterschiedlichen Gruppen berücksichtigt werden:
Für Kinder muss ein Lebensraum geschaffen werden, der ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung in Natur und Umwelt fördert und der dem kindlichen Erkundungs- und Bewegungsdrang genügend Raum lässt.
Jugendliche brauchen Betreuungsangebote und Rahmenbedingungen für eine Entwicklung zur Selbstständigkeit, Selbstverantwortung und Verantwortung für die Gemeinschaft; dazu Raum für Kreativität, offene Begegnungsstätten und zukunftsorientierte Ausbildungsplätze.
Erwerbstätige benötigen wohnortnahe Arbeitsplätze, Erholungsmöglichkeiten und Freizeitangebote. Die Rahmenbedingungen für gleichberechtigte Berufstätigkeit werden angestrebt.
Familien und Alleinerziehende brauchen größere Akzeptanz in der Gesellschaft, Unterstützung durch die Vorbildfunktion aller Erwachsenen in der Erziehung, finanzierbaren Wohnraum und Tagesgruppen zur Kinderbetreuung.
Alte Menschen brauchen ein Umfeld in ihrer Stadt, das ihnen ein ihren Wünschen und Möglichkeiten entsprechendes aktives Leben erlaubt und in dem sie ihre Erfahrung und Kompetenzen einbringen können. Dazu gehören auch altengerechte Wohnungen.
Für Bürger in Notsituationen muss die Grundversorgung sichergestellt sein. Die Förderung von Beschäftigungsinitiativen ermöglicht den Weg zu selbstständigem Leben.
Menschen mit Behinderungen sollen sich in einer behindertengerechten Stadt möglichst selbstständig bewegen können, ihre Integration in das tägliche Leben und alle Aktivitäten in der Stadt muss das Ziel sein.
Neubürger brauchen Orientierungshilfe im Umgang mit Behörden, Vereinen und im Gemeindeleben. Durch Begegnung und gemeinsame Aktivitäten mit alteingesessenen Münsingern sollen sie zur Bürgerschaft Münsingens zusammenwachsen.
Ein Städteleitbild für die zukünftige ganzheitliche Entwicklung muss allerdings die Wünsche und Vorstellungen der unterschiedlichsten Zielgruppen vereinen und zusammenführen. Nicht gegeneinander, sondern miteinander muss sich die Kommune auf diese Bedürfnisse nach Wohnqualität, Arbeitsplätzen, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangeboten einstellen.
Umwelt des Menschen
Ausgangspunkt ist die Stadt als Ganzes.
Die Stadt als Lebensraum ist nicht nur bestimmt durch Verwaltung und Kommunalpolitik. Vielmehr umfasst der Lebensraum Stadt in seiner Vielfältigkeit:
die Kernstadt und die 13 Stadtteile
jeder Münsinger Ortsteil besitzt seine besondere historisch gewachsene Struktur und Eigenart, die es wert ist, erhalten und weiterentwickelt zu werden.
Das Bewusstsein der Menschen zur Gesamtgemeinde Münsingen zu gehören muss weiterentwickelt werden. Förderlich sind Einrichtungen und Veranstaltungen, die ortsteilübergreifend sind, wobei eine bürgernahe Verwaltung prüfen muss, welche Einrichtungen für die Gesamtstadt auch aus der Kernstadt in die Ortsteile verlegt werden können.
die Siedlungsstruktur
Für die Stadt Münsingen sind Natur und Landschaft wichtige Güter, die Tourismus als notwendigen Wirtschaftsfaktor in dieser industriearmen Region ermöglichen.
Notwendige Gewerbeflächen und Industrieansiedlungen müssen so geplant werden, dass der Landschaftsverbrauch so gering wie möglich gehalten wird. Ortskernsanierung zur Schaffung neuen Wohnraums sowie neuer Gewerbeflächen, möglichst in verdichteter Bauweise, müssen Vorrang vor Neubaugebieten haben.
Die Landschaftspflege in Verbindung mit der Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung und Erweiterung von Erholungsgebieten muss gerade auch im Blick auf umweltverträglichen Tourismus gefördert werden.
Der Erhalt der Landschaft muss auch in seiner Bedeutung als Grundlage schonender Nahrungsmittelproduktion und Rohstoffgewinnung gesehen werden.
Die Bundeswehr ist in Münsingen ebenfalls ein wirtschaftlich wichtiger Faktor. Die Verwaltung und die gewählten Vertreter der Bürger sollen darauf hinwirken, dass die Bundeswehr ihren Auftrag im Sinne einer gesunden und intakten Umwelt wahrnimmt.
die Infrastruktur
Alle Bürgerinnen und Bürger Münsingens und seines Einzugsgebietes müssen die Möglichkeit haben, öffentliche und überregional genutzte Einrichtungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Ein Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs auch unter Entwicklung von neuen Konzepten ist daher voranzutreiben.
In den Ortsteilen sollen Einkaufsmöglichkeiten zur Versorgung mit Grundnahrungsmitteln geschaffen werden.
Münsingen hat aufgrund seiner Funktion als Mittelzentrum auf der Mittleren Schwäbischen Alb eine gewisse Grundversorgung eines über die Gemeindegrenzen hinausgehenden Einzugsgebietes zu gewährleisten.
Die ärztliche Grundversorgung einschließlich eines Krankenhauses und die fachärztliche Betreuung muss weiter gewährleistet und gegebenenfalls verbessert werden.
In sozialen Einrichtungen wie Alters- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen müssen ausreichend Plätze für die Bewohner der Stadt vorhanden sein.
Zur Sicherstellung der Wasser- und Energieversorgung müssen vorrangig regenerative Energien, sowohl im kommunalen als auch im Privatbereich, gefördert werden.
Aus- und Weiterbildung muss vom Kindergarten über sämtliche Schularten bis zur Volkshochschule für jeden Bürger ohne soziale Benachteiligung möglich sein.
Die Stadt fördert Sportstätten und Kultureinrichtungen und unterstützt nach Möglichkeit private Initiativen zur Schaffung von Freizeiteinrichtungen.
die Wirtschaft
Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe in der Stadt bieten wohnortnahe Arbeitsplätze. Die Kommune muss deshalb die Voraussetzungen schaffen für deren Entwicklung. Besondere Förderung sollen Betriebe erfahren, die umweltbewusst produzieren, auch unter Einsatz und Förderung neuer Technologien. Die Entwicklung hin zur Informationsgesellschaft und die neuen Medien bieten neue Möglichkeiten für den ländlichen Raum, die von der Verwaltung gefördert werden müssen.
Land- und Forstwirtschaft erhalten neue Aufgaben und Möglichkeiten im Rahmen der Förderung eines umweltschonenden Tourismus. Landschaftspflege, artgerechte Tierhaltung und gesunde Lebensmittelproduktion sowie schonende Waldbewirtschaftung erhalten die Natur und stärken Münsingen als Tourismusregion. Die notwendigen Rahmenbedingungen für diese Entwicklung müssen geschaffen werden.
das soziale Umfeld
Vereine, politische Parteien, Kirchengemeinden, Jugendeinrichtungen, Begegnungsstätten, und Nachbarschaft prägen das soziale Klima einer Gemeinde. Aufgabe der Verwaltung ist es, alle Bemühungen dieser Einrichtungen, insbesondere auch ehrenamtlich Tätige zu unterstützen um ein soziales Umfeld zu erhalten und zu verbessern, in dem sich Bürgerinnen und Bürger in ihrer Stadt zuhause fühlen.
Bürgerschaftliches Engagement erwächst aus der Identifikation der Menschen mit ihrer Stadt. Bürgerbeteiligungsverfahren fördern diesen Prozess. Im Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte wird nachhaltige Entwicklung für das 21. Jahrhundert möglich.
Die Urheber dieser Schrift sind sich bewusst , dass das vorgestellte Leitbild keine Festschreibung für alle Zeiten darstellt, sondern der Fortschreibung bedarf.
Schlussbemerkung
Die Erstellung sowie die redaktionelle Überarbeitung der Änderungsvorschläge erfolgte durch den Arbeitskreis "Leitbild" der Lokalen Agenda 21 Münsingen.
Der Gemeinderat der Stadt Münsingenhat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. November 2000 diesem "Leitbild" als Grundlage für seine künftigen Beschlüsse zugestimmt.
|