Fundbüro

Sie haben etwas verloren? –Vielleicht finden Sie es bei uns wieder!

Oftmals werden verlorengegangene Fundgegenstände auf dem Fundamt abgeben.

Sollten Sie einen Gegenstand verloren haben, dürfen Sie gerne bei uns nachfragen, ob dieser bei uns abgegeben wurde.

Zur Fundsachenanfrage

Um zu wissen, ob es sich bei der abgegebenen Fundsache um Ihr Eigentum handelt, bitten wir Sie, unter der Abgabe von entsprechenden Detailmerkmalen einen Abgleich mit uns durchzuführen.

Zusätzlich benötigen wir noch weitere Informationen/Unterlagen von Ihnen:

  • Zeitpunkt des Verlustes (Tag, Monat)
  • vermeintlicher Ort des Verlustes
  • Eigentum ggf. durch Rechnung/Kaufvertrag oder ähnliches nachweisen
  • bei Schlüsseln ein identischer Zweitschlüssel (falls vorhanden)

Ist tatsächlich Ihre Sache dabei, können Sie den Gegenstand, während den üblichen Öffnungszeiten, auf dem Fundamt abholen.

Aufbewahrungsfristen:

Fundsachen werden insgesamt sechs Monate nach Eingang der Fundsache auf dem Fundamt verwahrt. Konnte der Eigentümer nicht ermittelt werden, erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache. Verzichtet der Finder auf den Eigentumserwerb, wird die Fundsache öffentlich versteigert (§ 973 i.V.m. § 976 BGB).

Verwaltungsgebühr:

Nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münsingen ist für die Aufbewahrung einschließlich der Aushändigung einer Fundsache an den Eigentümer oder Finder eine Verwaltungsgebühr zu erheben.

Diese beträgt bei Fundgegenständen

bis zu einem Wert von 500,00 Euro: 5% des Wertes, mindestens 10,00 Euro,

über einem Wert von 500,00 Euro:   5% des Wertes + 3% des Mehrwertes, mindestens 20,00 Euro,

die Mindestgebühr beträgt in allen Fällen 10,00 Euro,

und bei Fahrrädern kommt die Gebühr von 30,00 Euro, für die Verwahrung, hinzu.

Folgende Fundgegenstände sind bei der Stadt Münsingen abgegeben worden:

Fundsachen im Oktober 2023 (nach Eingangsdatum)

Fundsachen im November 2023 (nach Eingangsdatum)

Fundsachen im Dezember 2023 (nach Eingangsdatum)

Fundsachen im Januar 2024 (nach Eingangsdatum)

Fundsachen im Februar 2024 (nach Eingangsdatum)

Fundsachen im März 2024 (nach Eingangsdatum)

Ansprechpartner

  • Stadtverwaltung Münsingen
    Bürgerbüro
    Bachwiesenstraße 7
    72525 Münsingen

    Telefon 07381 182-131 oder -132
    E-Mail buergerbuero(at)muensingen.de
    Fax 07381 182-164