Ferienbetreuung für Kindergartenkinder
Diese findet im städtischen Kindergarten Rietheim vom 03.08. bis 21.08.2026 und im Städtischen Kinderhaus Löwenzahn vom 24.08. bis 11.09.2026 statt.
Für die Ferienbetreuung gelten folgende Regelungen:
1. Die Anmeldung kann nur wochenweise gebucht werden (keine tageweise Regelung).
2. Anspruch auf Ferienbetreuung haben berufstätige Sorgeberechtigte bzw. berufstätige Alleinerziehende oder Sorgeberechtigte in schulischer Ausbildung mit Präsenzschulpflicht oder wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dies ist mit der Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen.
3. Es können nur Kinder angemeldet werden, welche bereits eine Kindertageseinrichtung (Ü3) besuchen. Künftige Erstklässler sind ebenfalls berechtigt.
4. Da nur begrenzt Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, werden diese entsprechend des Eingangs der vollständigen Anmeldung vergeben. Eine Warteliste wird geführt.
5. Eine Abmeldung ist 7 Tage vor tatsächlicher Betreuung zu tätigen. Erfolgt die Abmeldung nicht rechtzeitig wird der volle Beitrag erhoben.
6. Mit Unterschrift des Anmeldebogens erteilen Sie das Einverständnis zu einer Gruppenmischung.
Ihre Anmeldung wird erst gültig, wenn diese vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben bei der Stadt Münsingen (Chantal Pollreich, Bildungsteam) eingeht.
Kann Ihnen die gewünschte Ferienbetreuung ermöglicht werden, erhalten Sie eine schriftliche Zusage.
Für die Ferienbetreuung wird ein Beitrag pro Woche erhoben. Hierbei wird Ihre derzeitige Familieneinstufung des Kindergartenbeitrages berücksichtigt.
Der Beitrag zur Ferienbetreuung errechnet sich dann aus dem von Ihnen gebuchten Betreuungsangebot, Ihrer Familieneinstufung, welcher durch 4,3 geteilt und mit der Anzahl der gebuchten Wochen multipliziert wird.
Ferienbetreuung für Krippenkinder im Kirchtal
Die Stadt Münsingen bemüht sich, für die Sommerferien eine Ferienbetreuung für Kinder der Krippe im Kirchtal zu ermöglichen. Im Rahmen der Betriebserlaubnis können einzelne Plätze in der Krippe im Kirchtal wochenweise angeboten werden, um dem Betreuungsbedarf der Sorgeberechtigten zu entsprechen, welche zur Ferienzeit erwerbstätig sind und kein Urlaub möglich ist. Ohne vollständige Arbeitgeberbescheinigung beider Sorgeberechtigten (bei Alleinerziehenden die des Sorgeberechtigten) als Nachweis kann eine Berücksichtigung nur dann in Aussicht gestellt werden, wenn ausreichend freie Plätze verfügbar sind.
Diese findet in den Gruppen Zipfelmützen und Knöpfe vom 03.08. bis 21.08.2026 und in den Gruppen Krümel und Flohkiste vom 24.08. bis 11.09.2026 statt.
Für die Ferienbetreuung gelten folgende Regelungen:
1. Die Anmeldung kann nur wochenweise gebucht werden (keine tageweise Regelung).
2. Anspruch auf Ferienbetreuung haben berufstätige Sorgeberechtigte bzw. berufstätige Alleinerziehende oder Sorgeberechtigte in schulischer Ausbildung mit Präsenzschulpflicht oder wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dies ist mit der Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen.
3. Es können nur Kinder angemeldet werden, welche bereits die Kinderkrippe im Kirchtal besuchen.
4. Da nur begrenzt Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, werden diese entsprechend des Eingangs der vollständigen Anmeldung vergeben. Eine Warteliste wird geführt.
5. Eine Abmeldung ist 7 Tage vor tatsächlicher Betreuung zu tätigen. Erfolgt die Abmeldung nicht rechtzeitig wird der volle Beitrag erhoben.
6. Mit Unterschrift des Anmeldebogens erteilen Sie das Einverständnis zu einer Gruppenmischung.
Ihre Anmeldung wird erst gültig, wenn diese vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben bei der Stadt Münsingen (Chantal Pollreich, Bildungsteam) eingeht. Kann Ihnen die gewünschte Ferienbetreuung ermöglicht werden, erhalten Sie eine schriftliche Zusage.
Die tägliche Betreuungszeit entspricht der von Ihnen regulär gebuchten Betreuungszeit. Für die Ferienbetreuung wird ein Elternbeitrag pro Woche erhoben. Dieser errechnet sich aus dem in Ihrem Fall üblichen Betrag an Elternbeitrag im Monat geteilt durch 4,3 und multipliziert mit der Anzahl der gebuchten Woche an Ferienbetreuung.
Ferienbetreuung für Schülerinnen und Schüler
Auch in diesem Jahr bietet die Stadt Münsingen die Sommerferienbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Münsinger Grundschulen an. Die Betreuung wird an der Astrid-Lindgren-Schule stattfinden.
Ihre Anmeldung wird erst gültig, wenn diese vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben bei der Stadt Münsingen (Chantal Pollreich, Bildungsteam) eingeht.
Betreuungszeiträume:
03.08. bis 07.08.2026
10.08. bis 14.08.2026
17.08. bis 21.08.2025
Tägliche Betreuungszeiten und Kosten:
Mo. - Do. 8.00 bis 12.30 Uhr,
Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr,
Beitrag: 101,25 Euro/Woche und Geschwister 91,25 Euro/Woche
Mo. - Do. 8.00 bis 16.00 Uhr,
Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr,
Beitrag: 180,00 Euro/Woche und Geschwister 170,00 Euro/Woche
Bitte beachten Sie, dass die Kinder außerhalb der genannten Betreuungszeiten nicht betreut werden und eine pünktliche Abholung vorausgesetzt wird.
Verpflegung:
Die Verpflegung (Essen und Getränk) muss von zu Hause mitgebracht werden.
Wer kann angemeldet werden?
Alle Grundschulkinder der 1. - 4. Klasse können angemeldet werden und alle Kinder, welche dieses Jahr eingeschult werden. Insgesamt stehen maximal 25 Plätze zur Verfügung.
Für die Ferienbetreuung gelten folgende Regelungen:
1. Die Ferienbetreuung wird vorrangig für Kinder berufstätiger Eltern angeboten. Sollten sich noch freie Plätze ergeben, werden weitere Kinder aufgenommen.
2. Insgesamt stehen 25 Plätze pro Woche zur Verfügung. Die Plätze werden nach Eingang der vollständigen Anmeldung vergeben (unvollständige oder nicht unterschriebene Anmeldungen werden nicht berücksichtigt). Sollten mehr Anmeldungen eingehen als wir Plätze anbieten können, werden die Kinder auf eine Warteliste eingetragen. Bei Abmeldung eines Kindes rückt automatisch das nächste Kind von der Warteliste auf. Sie werden hierüber schriftlich informiert.
3. Die Anmeldung kann nur wochenweise erfolgen (keine tageweise Buchung möglich).
4. Eine Abmeldung ist 7 Tage vor tatsächlicher Betreuung zu tätigen. Erfolgt die Abmeldung nicht rechtzeitig wird der volle Beitrag erhoben.
Kann Ihnen die gewünschte Ferienbetreuung ermöglicht werden, erhalten Sie eine schriftliche Zusage.