Ganztagesbetreuung an Grundschulen (GaFöG)

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) regelt den schrittweisen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im grundschulalter. Der Anspruch auf 8 Stunden Betreuung täglich gilt ab August 2026 stufenweise, beginnend mit der ersten Klasse und greift ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschüler der Klassen 1 bis 4. Beginnend mit den ersten Klassen im Schuljahr 2026/2027.

Die Stadt Münsingen hat zwei Ganztagesschulen  (§4a SchG). Familien mit einem entsprechenden Bedarf finden an der Grundschule im Bildungszentrum Lautertal und an der Grundschule am Hardt ein entsprechendes Angebot. Die ergänzenden Stunden werden im Rahmen der kommunalen Betreuung an diesen Schulen abgedeckt.

Die Betreuung in den Ferien organisiert die Stadt Münsingen gemeinsam mit den Gemeinden Gomadingen, Mehrstetten und St.Johann im interkommunalen Verbund.

Anmelden können sich alle Grundschülerinnen und Grundschüler der beteiligten Gemeinden. Die Kinder welche noch nicht unter den Rechtsanspruch fallen können nur bei entsprechenden Platzkapazitäten aufgenommen werden.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular:

Anmeldung Ferienbetreuung Grundschule

Erläuterungen zur Anmeldung

Die Betreuungszeiten werden an folgenden Orten angeboten:

Herbstferien 1 Woche in Münsingen
Weihnachtsferien hier findet keine Betreuung statt.
Faschingsferien 1 Woche in St.Johann
Osterferien

1. Woche in Mehrstetten

2. Woche findet keine Betreuung statt

Pfingstferien

1. Woche in Gomadingen

2. Woche findet keine Betreuung statt

Sommerferien

1. - 5. Woche in Münsingen

6. Woche in St.Johann

Für den Transport zum jeweiligen Betreuungsort sind die Eltern zuständig.

Die Betreuungszeit an den Betreuungstagen ist jeweils von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Individuelle Bring- und Abholzeiten können mit dem Personal vor Ort besprochen werden (je nach Programm).

Die Gemeinderäte haben für die Ferienwoche einen Preis vom 187,20 Euro pro Kind beschlossen. Gebucht werden können nur ganze Wochen.