Nach Feststellungserklärung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 06.03.2023 wird die Stadt Münsingen zur unteren Baurechtsbehörde bestellt (§ 35 LVwVfG).
Die Aufgabe der unteren Baurechtsbehörde übernimmt die Stadt Münsingen zum 01.Mai 2023.
Nach Feststellungserklärung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 06.03.2023 wird die Stadt Münsingen zur unteren Baurechtsbehörde bestellt (§ 35 LVwVfG).
Die Aufgabe der unteren Baurechtsbehörde übernimmt die Stadt Münsingen zum 01.Mai 2023.