Untere Baurechtsbehörde

Nach Feststellungserklärung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 06.03.2023 wird die Stadt Münsingen zur unteren Baurechtsbehörde bestellt (§ 35 LVwVfG).

Die Aufgabe der unteren Baurechtsbehörde übernimmt die Stadt Münsingen zum 01.Mai 2023.

Bei der Stadt Münsingen können Bauanträge digital über das „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW) gestellt werden. Bis zum 31. Dezember 2024 können neben den digitalen Anträgen auch weiterhin Papieranträge gestellt werden. Ab 1. Januar 2025 sieht der Gesetzgeber eine Verpflichtung zur digitalen Antragstellung vor.

https://bw.digitalebaugenehmigung.de/muensingen

Vor Nutzung des ViBa ist eine Anmeldung seitens der Bauherrschaft und des Entwurfsverfassers erforderlich. Aufgrund von gesetzlichen Änderungen ist ein Anmeldeverfahren mit substantiellem Vertrauensniveau „hoch“ erforderlich. Für Privatpersonen ist hierfür ein BundID-Konto mit Authentifizierung durch den Online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat erforderlich. Unternehmen authentifizieren sich über ein Unternehmenskonto (MUK).

Nachfolgend finden Sie Anleitungen, Links und Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten:

Anwendungsfall Antragsteller Bauherrenschaft

Anwendungsfall Antragstellung Architekt

Anwendungsfall Zusammenarbeit Bauherrenschaft

Untere Baurechtsbehörde Münsingen

Bachwiesenstraße 7
72525 Münsingen
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Ihr Kontakt

Benjamin Zilz

Untere Baurechtsbehörde

07381 182-198

benjamin.zilz(at)muensingen.de

Suse Manz

Vorzimmer untere Baurechtsbehörde

07381 182-196

suse.manz(at)muensingen.de

Heiko Kuhn

Baukontrolleur, Bautechnik

07381 182-197

heiko.kuhn(at)muensingen.de