Coronatestungen in den Schulen
Lag die Impfquote bei den Zwölf- bis 17-jährigen zum Schuljahresbeginn im vergangenen Jahr bei 26,8 Prozent, sind mittlerweile zwei Drittel der Altersgruppe geimpft. Bei den Fünf- bis Elfjährigen hatte im vergangenen Jahr noch gar keine Impfung stattgefunden. Seit dem Mai 2022 liegt eine generelle Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vor, die Quote der vollständig Geimpften liegt aktuell bei 19,7 Prozent. Hinzu kommt, dass bei den über 18-jährigen die Impfquote bei fast 85 Prozent liegt und durch die hohe Anzahl an durchgemachten SARS-CoV-2-Infektionen ist von einer breiten Basisimmunität auszugehen.
An den Maßnahmen, die den Schulen bereits Ende des vergangenen Schuljahres bekannt gegeben wurden, gibt es zum Schuljahresstart damit keine gravierenden Änderungen. Testungen gibt es zum Schutz der besonders vulnerablen Schülerinnen und Schüler weiterhin an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler und das Personal dort weiterhin zwei Mal pro Woche getestet werden müssen. Um diese Regelungen festzuschreiben wird das Kultusministerium die Corona-Verordnung Schule zum 12. September 2022 aktualisieren. Die Schülerinnen und Schüler und das Personal aller Schulen und Schulkindergärten erhalten zudem jeweils vier Antigentests pro Person. Damit können sie sich zu Hause in der „Schnupfensaison“ ab Oktober auf eine Corona-Infektion testen.