Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass 2023
14.01.2023
Inhaber des Landesfamilienpasses erhalten diese Gutscheinkarten ohne neuen Antrag. Es ist lediglich der Landesfamilienpass vorzulegen.
Der nachstehend aufgeführte Personenkreis erhält auf Antrag einen Landesfamilienpass beim Bürgermeisteramt:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigende Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien, die Wohngeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigende Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2023 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2023 insgesamt 20-mal die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen und vieles mehr. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.
Nähere Auskunft bekommen Sie bei Frau Ziebold unter Tel. 07381/182-133.
Bürgermeisteramt Münsingen