Die Landesregierung hat die Aufhebung der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) zum 1. März 2023 beschlossen.
Ab dem 1. März 2023 werden daher folgende Maßnahmen beendet:
- Testpflicht in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern
- Maskenpflicht für Personal, Bewohner und Patienten in Pflegeeinrichtungen und Kranken
- häusern
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Bis zum 7. April 2023 werden jedoch noch folgende Maßnahmen beibehalten:
- Maskenpflicht für Besucher in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern
- Maskenpflicht für Patienten in ambulanten Einrichtungen (Arztpraxen und andere)
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Auf den folgenden Seiten stellt Ihnen die Stadtverwaltung die aktuellen Informationen zur Corona-Situation zur Verfügung:
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie auf folgenden Seiten
Corona-Verordnung Baden-Württemberg
Einen Überblick über die Reglungen ab dem 03.04.2022 bietet die grafische Zusammenfassung des Landes Baden-Württemberg: