Landtagswahl am 8. März 2026
Am 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag.
Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie mit, wer das Land in den kommenden Jahren gestaltet – von Bildung über Umwelt bis Wirtschaft.
Amtliche Bekanntmachungen
- Bekanntmachung über das endgültige Ergebnis der Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg in der Stadt Münsingen
- Endgültiges Landesergebnis und die gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Landtagswahl 2026 festgestellt
- Wahlbekanntmachung
- Amtliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 08.03.2026
- Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen
- Melderechtliche Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Hierzu stehen Ihnen folgende Antragsformen für den Erhalt des Wahlscheins zur Verfügung:
1. Briefwahl online beantragen:
Bis zum 03.03.2026 können online Anträge unter Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Angaben: Daten zur Person sowie Wahlbezirks- und Wählernummer von der Wahlbenachrichtigung.
2. Briefwahl mit QR-Code beantragen:
Den QR-Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung abscannen. Es erfolgt eine Weiterleitung zum bereits ausgefüllten Internetwahlscheinantrag.
3. Briefwahl schriftlich beantragen:
Den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post an das Wahlamt Münsingen, Bachwiesenstraße 7, 72525 Münsingen senden.
4. Briefwahl im Bürgerbüro vor Ort beantragen:
Bis zum 06.03.2026 können die Briefwahlunterlagen vor Ort nach Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Personalausweises beantragt werden.
Adresse: Rathaus Münsingen, Zimmer 29, Bachwiesenstraße 7, 72525 Münsingen
Öffnungszeiten:
Mo bis Mi 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
5. Telefonische Anträge sind nicht zulässig, aber
Wenn der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis 07.03.2026, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist die Ausstellung eines Wahlscheines noch bis 08.03.2026, 15:00 Uhr möglich.
Später eingehende Anträge können nicht bearbeitet werden.
Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragen oder abholen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person vorlegen.
Rechtsänderungen
- Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht für die Landtagswahl (und die Teilnahme an Volksabstimmungen sowie die Unterstützung von Volksanträgen und Volksbegehren) wird auf das vollendete 16. Lebensjahr gesenkt (Art. 26 Abs. 1 LV).
- Das bisherige Ein-Stimmen-Wahlrecht bei der Landtagswahl wird durch ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht in Anlehnung an das Bundestagswahlrecht abgelöst. Mit der Erststimme wird ein Abgeordneter direkt gewählt, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Die Sitzverteilung im Landtag bestimmt sich nach der Zweitstimme (§ 1 Abs. 5 LWG).
Allgemeine Informationen zur Landtagswahl
Erklärfilme zur Landtagswahl
„Alles, was Du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst“ (3:16 min)
„Was ist der Landtag in Baden-Württemberg – und wie wird er gewählt?“ (2:37 min)
„Wie geht Briefwahl bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:23 min)
„Wie wählt man im Wahlraum bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:03 min)
"Worum geht es bei der Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg?" (Leichte Sprache) (2:36 min)