Sobald die Temperaturen steigen und der Frühling erwacht, zieht es viele Menschen ins Freie: zum Baden, Wandern, zum Entspannen und auch zum Grillen. Wir haben alle offiziellen Grillplätze im Stadtgebiet für Sie zusammengetragen. Wie auch einige Regeln, die beim Grillen und auf den Grillplätzen zu beachten sind.
Was ist an öffentlichen Grillplätzen erlaubt?
Wer auf Grillplätzen grillt, muss einige Dinge beachten. Nur dann ist gewährleistet, dass alle am Grillen ihren Spaß haben und niemandem etwas passiert. Vor allem der Wald profitiert von Ihrem rücksichtsvollen Umgang mit Grillstellen und ‐plätzen.
Zu beachten ist unter anderem:
- Die Grillstellen im Münsinger Stadtgebiet können nicht reserviert oder gemietet werden. Doch sind die meisten Grillplätze ohnehin so groß, dass dort mehrere Gruppen gleichzeitig grillen können.
- Die Grillstellen dürfen außerdem nicht mit Kraftfahrzeugen angefahren werden, sondern müssen über die Fußwege erreicht werden.
- Das Feuer machen und Grillen ist nur in den fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt.
- Mitgebrachte Grills und Einweggrills dürfen aus Brandschutzgründen nicht benutzt werden, weder im Wald noch in Parks.
- Wenn der Grillplatz gesperrt ist gibt es dafür gute Gründe, zum Beispiel eine hohe Waldbrandgefahr während trockener Perioden. An den Grillstellen sind Infotafeln angebracht, die mit einem QR-Code versehen sind. Hiermit kann die aktuelle Waldbrandstufe abgefragt werden. Informationen zu den Waldbrandstufen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes. Die für uns gültige Rubrik hier ist die Spalte Münsingen-Apfelstetten.
- Bitte verlassen Sie den Grillplatz so, wie Sie ihn gerne vorfinden würden – aufgeräumt. Dann können auch andere Besucher weiterhin Spaß am gemeinsamen Grillen in der Natur haben.
- Weitere Regelungen zum Grillen finden Sie in der aktuellen Polizeiverordnung der Stadt Münsingen.
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