Bekanntmachung

Lärmkartierung der LUBW Stufe 3 und Ergänzende Lärmkartierung Stadt Münsingen Bundesstraße B 465 Ortsdurchfahrt Münsingen


Ziel und Zweck der Planung

Vor dem Hintergrund der so genannten „Umgebungslärmrichtlinie“ (Richtlinie 2002/49/EG) sollen nachstehende, zeitlich und inhaltlich gegliederte Arbeitsschritte zur Lärmbekämpfung erfolgen:  Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand der Lärmkartierung  Sicherstellung der Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse und Auswirkungen der Lärmkartierung  Ausarbeitung von Lärmaktionsplänen auf der Grundlage der Lärmkartierung um zukünftig Belastungen durch Lärm zu verhindern, zu mindern bzw. in zufrieden stellenden Gebieten zu erhalten Zuständig für die Lärmkartierung ist in Baden-Württemberg die Landesanstalt für Umwelt (LUBW), welche ab Stufe 2 (2012) Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (rd. 8.200 Kfz/Tag) vornimmt. Die anschließende Ausarbeitung von Lärmaktionsplänen obliegt den Kommunen. Die Ergebnisse der aktuellen LUBW-Lärmkartierung 2017 (Stufe 3) sind seit Mitte 2019 im Internet allgemeinzugänglich verfügbar: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/laerm-underschuetterungen/laermkarten. Für den Untersuchungsraum Münsingen kann aus der LUBW-Lärmkartierung 2017 festgehalten werden, dass 68 Einwohner von Beurteilungspegeln LDEN > 65 dB(A) bzw. 90 Einwohner von Beurteilungspegeln LNight > 55dB(A) durch Verkehrslärm von Hauptverkehrsstraßen betroffen sind. Der betroffene Bereich liegt entlang der Bundesstraße B 465 Ortsdurchfahrt Münsingen. Nachdem die Betroffenenanzahl oberhalb des Schwellwertes von 50 Einwohnern liegt, ist die Stadt Münsingen zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. In Münsingen ist nur der Straßenzug der B 465 betroffen. Die Stadt Münsingen hat die Lärmkartierung auf der Grundlage der Verkehrszählung 2020 weiter bearbeitet.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Das Ergebnis der Lärmkartierung ist in den Planunterlagen der Modus Consult GmbH Ulm vom 26.02.2021 dargestellt und wird von Dienstag, den 06.04.2021 bis Freitag, den 07.05.2021, je einschließlich, bei der Stadt Münsingen, Rathaus, Bachwiesenstraße 7, 72525 Münsingen, (Erdgeschoss, Flur Westflügel) während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 07.05.2021, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Münsingen vorbringen oder schriftlich an die Stadtverwaltung Münsingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben können.

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