Termin: 29.11. - 1.12.2024
Mit nachstehendem Formular können Sie sich für den Weihnachtsmarkt bewerben.
Bewerbungsschluss: 1. Oktober
Die Hinweise zum Markt mit Preisen, Marktzeiten, etc. finden Sie unter dem Formular.
Hinweise zum Markt
(ACHTUNG: am Weihnachtsmarkt sind ausschließlich HOLZhütten zugelassen)
a) Eigene Stände:
- 15.00 Euro pro laufender Meter, Mindestpreis 50,00 Euro
- Für Essens- und Verpflegungsstände (d.h. bei Abgabe von Essen zum direkten Verzehr) betragen die Standgebühren pauschal 150,00 Euro.
b) Mietpreis für Hütten der Stadt Münsingen:
Für Stände mit Kunsthandwerk oder ähnlichem betragen die Gebühren für
- Einzelhütte 100,00 Euro
- große Einzelhütte 130,00 Euro
- Doppelhütte 170,00 Euro
Für Essens- und Verpflegungsstände (das heißt bei Abgabe von Essen zum direkten Verzehr) betragen die Gebühren für
- Einzelhütte 300,00 Euro
- große Einzelhütte 350,00 Euro
- Doppelhütte 400,00 Euro
Die Vergabe der Hütten erfolgt nach dem Eingang der Anmeldungen.
Im Preis enthalten sind Stromanschluss, Tannenreisig, Abwasch der Tassen an der zentralen Tassenrückgabe (siehe "Tassen-Pfand-System"), Rahmenprogramm und die Bewachung des Marktgebiets durch einen Sicherheitsdienst.
ACHTUNG: Für Ihren bereitgestellten Starkstromanschluss benötigen Sie einen eigenen Adapter. In Ausnahmefällen können Adapter gegen ein Pfand von 50,00 Euro bei uns geliehen werden.
Marktzeiten:
Freitag 17:00 – 21:00 Uhr
Samstag 12:00 – 21:00 Uhr
Sonntag 12.:00 – 18:00 Uhr
Der Aufbau und die Dekoration der Verkaufsstände muss in dem Zeitraum von Donnerstag (zwischen 16:00 - 18:30 Uhr, früher oder später nur nach Absprache!) bis spätestens Freitag um 17:00 Uhr erfolgen. Marktbeginn ist pünktlich um 17:00 Uhr.
Mit dem Abbau darf frühestens nach Beendigung des Marktes am Sonntag ab 18:00 Uhr begonnen werden.
Die Schlüssel für die Hütten der Stadt Münsingen können ab Donnerstag ab 16:00 Uhr in Zimmer 32, 2. Stock abgeholt werden. Eine frühere Abholung ist nicht möglich! Für den Schlüssel sind 10,00 Euro Pfand zu hinterlegen, welches Sie am Sonntagabend nach Schlüsselrückgabe wieder zurückbekommen.
Der am Stand entstehende Müll ist von den Beschickern selbst zu entsorgen, die Standplätze sind in besenreinem Zustand zu verlassen. Essens- und Verpflegungsstände haben bei ihren Ständen Abfallkörbe oder andere geeignete Behältnisse für das Müllaufkommen in ausreichender Zahl aufzustellen.
Das Aufstellen von Biertischgarnituren ist nur nach vorheriger Genehmigung möglich.
Innerhalb des Marktgeländes dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden. Parkmöglichkeiten bestehen auf öffentlichen Parkplätzen in der Nähe.
Das Marktgelände wird während den Nächten von einem Sicherheitsdienst bewacht.
Die Stadt Münsingen haftet nicht für Einbruch oder Diebstahl.
Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie von uns eine Rechnung, die gleichzeitig als Anmeldebestätigung gilt. Mit Erhalt der Rechnung wird die Standgebühr fällig. Ohne rechtzeitigen Zahlungseingang wird es keine Zulassung zum Markt geben.
Stornierungen sind bis 3 Wochen vor dem Markt mit Rückerstattung möglich. Bei späteren Stornierungen wird die Standgebühr nicht mehr erstattet.
Die Zulassung und Zuweisung der Standplätze erfolgt durch die Stadt Münsingen. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung oder auf Zuteilung eines bestimmten Platzes.
Eine Woche vor dem Markt erhalten sie den Standplan und gegebenenfalls die notwendigen städtischen Genehmigungen sowie die letzten Informationen.
Die Markthäuschen und Stände sind von den Beschickern innen und außen weihnachtlich zu schmücken und zu beleuchten. Es darf keine bunte Beleuchtung verwendet werden.
Heizstrahler oder Heiz-/Feuerstellen sind nicht erlaubt. (Abnahme durch Feuerwehr)
Für die Dekoration ist Tannenreisig zu verwenden, welches von der Stadt Münsingen zur Verfügung gestellt und spätestens am Freitag ab 12:00 Uhr vor dem Rathaus erhältlich ist.
Wir bitten zu beachten, dass neuerdings in jeder zweiten Hütte ein Feuerlöscher für Notfälle bereit stehen muss. Privaten Beschickern, Schulen und Gruppen stellen wir den Feuerlöscher zur Verfügung (dieser wird dann automatisch in Ihrer Hütte schon bereit stehen). Gewerbliche Marktbeschicker weisen wir darauf hin, dass diese verpflichtet sind einen Feuerlöscher in ihrem Marktstand/Hütte dabei zu haben (dieser wird NICHT von uns gestellt).
Um das Abfallaufkommen zu reduzieren, dürfen für den Ausschank von warmen Getränken ausschließlich die von der Stadt Münsingen für den Weihnachtsmarkt speziell angeschafften Trinktassen verwendet werden. Diese werden mit Spülmaschinen hygienisch gespült und im Pfandsystem wieder in Umlauf gebracht.
Sie erhalten ab Freitag 16:00 Uhr jederzeit an der Tassenausgabe die gewünschte Anzahl an Tassen, nach Marktende erfolgt die Abrechnung.
Ab Donnerstag, 16:00 Uhr können Sie in Zimmer 32, 2. Stock Ihre Ausweiskarte abholen. (Die Abholung ist auch Freitagvormittags bis 12:30 Uhr noch möglich - ebenso die Schlüsselausgabe).
Diese Karte berechtigt Sie dazu, Trinktassen abzuholen oder die Toiletten im Rathaus zu benutzen.
Im Hinblick auf § 6 GastG weist der Veranstalter darauf hin, dass antialkoholische Getränke günstiger als alkoholische Getränke anzubieten sind. Zudem weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass kein Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt werden darf.
-Änderungen vorbehalten-