Auf dieser Seite haben wir Ihnen wichtige Informationen, Unterstützungsmöglichkeiten und weitergehende Links zusammengestellt.
Wir versuchen, die Seite fortlaufend zu aktualisieren, wegen der dynamischen Lage können wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen.
Die Informationsseite des Bundeswirtschaftsministeriums zum Corona-Virus umfasst zahlreiche Hinweise (u. a. Finanzierungsbedarf sowie auch zum Kurzarbeitergeld) wie betroffene Unternehmen Unterstützung erhalten können.
Einen Überblick über die Förderprogramme des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhalten Sie unter folgendem Link: Förderdatenbank
Unternehmen, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten weiterhin umfassende Unterstützung. Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck die zentralen Corona-Hilfsprogramme als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis zum 30. September 2021 verlängert. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.
Informationen und Anträge unter:
November- und Dezemberhilfe
Überbrückungshilfen
Neustarthilfe
Informationen für Unternehmen und Beschäftigte finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums.
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)
Die aktuelle Fassung hier.
Informationen zur Corona Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg.
Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 40 200 88 können Unternehmen mit Fragen zu Geschäftsschließungen und Hilfsangeboten anrufen.
Darf mein Geschäft offen bleiben oder muss ich schließen? Wann und wo gibt es finanzielle Hilfen? Für diese Fragen hat das Wirtschaftsministerium eine Hotline geschaltet!
Telefon: 0800 40 200 88 (gebührenfrei)
Wir sind für Sie da von 9 bis 18 Uhr, jeweils von Montag bis Freitag. Gerne können Sie uns auch eine Mail schreiben:
Für Fragen zur Coronaverordnung (Schließung von Geschäften etc.): coronaverordnung@wm.bwl.de Für Fragen zu Finanzierungen: finanzierungen@wm.bwl.de
Link zur Homepage des Landes | Corona-Hotline
Sofern infolge der „Corona-Krise“ zur Überbrückung Kredite notwendig werden, können die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen.
Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
In Baden Württemberg stehen die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH für Ihre Anfrage zur Verfügung.
Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit?
Um Ihre Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Sie jetzt einen KfW-Kredit erhalten. Den Kredit beantragen Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse.
Der erste Schritt: Starten Sie den KfW-Förderassistenten, finden Sie den passenden KfW-Kredit und erfassen Sie alle Angaben für Ihren Kreditantrag. Damit sind Sie richtig gut auf das wichtige Bankgespräch vorbereitet.
Jeder Antrag wird mit Hochdruck bearbeitet, um Ihnen so schnell wie möglich zu helfen.
Weitere Informationen unter www.kfw.de
Weitere Informationen und ein Merkblatt zum Thema: Kurzarbeit für Arbeitgeber finden Sie auch bei der Bundesagentur für Arbeit.
Sie können sich auch telefonisch an die Agentur für Arbeit Reutlingen/Tübingen/Zollernalb, Arbeitgeber-Service, erreichbar Montag – Freitag, 8 -18 Uhr, unter der Telefonnummer: 0800 4 555520 (gebührenfrei) wenden.
Auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden Sie ebenfalls weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld sowie einen Fragen- und Antwortenkatalog zum Thema "Kurzarbeit und Qualifizierung".
Die L-Bank bietet im Hausbankverfahren einen Liquiditätskredit an. Dieser Kredit kann von Unternehmen in einer Konsolidierungsphase, wie drohende Zahlungsunfähigkeit, Umschuldung und zur Anpassung an ein verändertes Umfeld beantragt werden.
Weiter bietet die L-Bank die Übernahme einer Coronahilfe-Bürgschaft für Investitions- oder Betriebsmittelkredite, mit denen Unternehmen einen krisenbedingten Liquiditätsbedarf (z. B. durch Einnahmeausfälle oder -rückgänge) decken.
Eine Übersicht weiterer Programmangebote der L-Bank finden Sie unter nachstehendem Link: www.l-bank.info
Informations-Hotlines der L-Bank:
Hotline Wirtschaftsförderung, Telefon: 0711 122-2345; E-Mail: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Hotline Landwirtschaftsförderung, Telefon: 0711 122-2666; E-Mail: landwirtschaft@l-bank.de
Hotline Bürgschaften, Telefon: 0711 122-2999; buergschaften@l-bank.de
Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und zur Gewerbesteuer herabzusetzen. Für die konkrete Inanspruchnahme der beschriebenen Steuererleichterungen setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrem Finanzamt in Verbindung.
Geht es Ihnen um die Stundung der Gewerbesteuer, ist Ihr zuständiger Ansprechpartner die Gemeinde-/Stadtverwaltung, da dieser die Festsetzung und Erhebung der Steuern obliegt.
Geht es um die Versicherungsteuer, sprechen Sie bitte das Bundeszentralamt für Steuern an.
Link zum Bundesfinanzministerium
Link zum Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Welche Hilfen es für Unternehmen gibt
Die Finanzhilfen von Bund und Ländern sollten den Betrieben durch die Pandemie helfen. Überbrückungshilfe, Zuschüsse, erleichterte Darlehen oder der Härtefallfonds: In der Corona-Krise haben Bund und Länder Betrieben auf verschiedene Weise finanziell unter die Arme gegriffen. Hier erhalten Sie einen Überblick.
Coronavirus: Hinweise für Unternehmen
Produktionsausfälle, Mitarbeiter im Homeoffice, Kurzarbeit - das Coronavirus (SARS-CoV-2) stellt Unternehmen in der Region vor große Herausforderungen. Der IHK-Ratgeber gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen und wird fortlaufend ergänzt.
Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. hat eine Checkliste zusammengestellt, was Unternehmen jetzt tun sollten. Die Checkliste finden Sie hier
Allgemeine Informationen und FAQs für Kunden
Website der GEMA.