Die Münsinger Bäder heißen Sie herzlich willkommen!
Ob im frisch renovierten Freibad oder dem Hallenbad - Plantschen und Schwimmen macht Groß und Klein Spaß. Die Münsinger Bäder sind Sport-, Erholung- und Begegnungsstätte für alle!
Neben dem öffentlichen Badebetrieb stehen die Bäder auch den Schulen und den Münsinger Vereinen zur Verfügung. Im Lautertalbad wird kein öffentliches Baden angeboten.
Öffnungszeiten und Preise finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten.
Saisonwechsel bei den Münsinger Bädern
Am Mittwoch, 20.09.2023 geht das Münsinger Hallenbad, für die Öffentlichkeit, in seine letzte Saison. Das alte „BW-Bad“ in der Lehenstraße 30 wird ab Herbst 2024 durch den Neubau direkt am Freibad ersetzt. Im Hallenbad gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag und Freitag: 15:00 – 21:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 – 21:00 Uhr
Donnerstag (Frühschwimmen): 06:00 – 11:00 Uhr
Samstag und Sonntag: 08:00 – 14:00 Uhr
Über die Öffnungszeiten in den Schulferien informiert die Stadtverwaltung jeweils vor den Ferien.
Bitte beachten Sie, dass während der Hallenbadsaison 2023/2024 der Schul- und Vereinssport parallel zum öffentlichen Baden stattfindet.
Alle aktuellen Informationen zu den Münsinger Bädern sowie zum Baufortschritt des neuen Hallenbades finden Sie auf der Homepage der Stadt Münsingen unter www.muensingen.de
Spätester Einlass in das Freibad: 1 Stunde vor Betriebsende
Eintrittskarten können Sie direkt in den Bädern kaufen oder ganz bequem in unserem Online-Shop.
Die Arbeit der Münsinger Bäder wird durch den Förderverein Münsinger Bäder e.V. von vielen ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürger unterstützt. Informationen finden Sie auf der Homepage des Vereins.
Eintrittspreise
-gültig ab 01.05.2023-
Eintritt |
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Tarif | Preis |
Erwachsene |
4,50 Euro |
Ermäßigung für Schüler über 18 Jahren, Studenten bis 25 Jahre Personen bis 27 Jahre die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten mit Ausweis oder schwerbehinderte Personen mit einer Einschränkung von mind. 50 % gegen Vorlage des amtlichen Ausweises |
3,50 Euro |
Freibad-Feierabendkarte | Freibad-Frühschwimmerkarte |
2,00 Euro |
Kinder und Jugendliche (Personen zwischen 4 und 18 Jahren) |
2,00 Euro |
Familien (2 Erwachsene und Kinder / Jugendliche) |
10,00 Euro |
Gruppen |
30,00 Euro |
WertkarteDer Eintritt ist zu den Öffnungszeiten möglich und übertragbar. Die Wertkarte hat eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Kauf. |
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Tarif |
Preis |
Wertkarte 25 |
25,00 Euro |
Wertkarte 50 |
50,00 Euro |
SaisonkarteDie Gültigkeit der Saisonkarte richtet sich nach der Öffnung / Schließung des Freibades bzw. Hallenbads. |
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Tarif | Preis |
Erwachsene (Personen über 18 Jahre ohne Anspruch auf Ermäßigung) |
90,00 Euro |
Ermäßigung für Schüler über 18 Jahren, Studenten bis 25 Jahre Personen bis 27 Jahre die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten mit Ausweis oder schwerbehinderte Personen mit einer Einschränkung von mind. 50 % gegen Vorlage des amtlichen Ausweises | 60,00 Euro |
Kinder und Jugendliche (Personen zwischen 4 und 18 Jahren) |
35,00 Euro |
Alleinerziehende mit Kindern (1 erwachsene Person und Kind(er) / Jugendliche(m)) |
90,00 Euro |
Familien mit Kindern (2 erwachsene Personen und Kind(er) / Jugendliche(m)) |
150,00 Euro |
JahreskarteGültig vom Kaufdatum an. |
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Tarif | Preis |
Erwachsene |
150,00 Euro |
Ermäßigung für Schüler über 18 Jahren, Studenten bis 25 Jahre Personen bis 27 Jahre die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten mit Ausweis oder schwerbehinderte Personen mit einer Einschränkung von mind. 50 % gegen Vorlage des amtlichen Ausweises | 100,00 Euro |
Kinder und Jugendliche (Personen zwischen 4 und 18 Jahren) |
75,00 Euro |
Alleinerziehende mit Kindern (1 erwachsene Person und Kind(er) / Jugendliche(m)) |
150,00 Euro |
Familien mit Kindern (2 erwachsene Personen und Kind(er) / Jugendliche(m)) |
300,00 Euro |
Weitere Preise: |
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Ersatzkarte, Bearbeitungsgebühr für verlorene Saison- und Jahreskarten | 20,00 Euro |
Bäder Verkaufsartikel |
Bei missbräuchlichem Gebrauch der Eintrittskarte bzw. Zugangsberechtigung kann das Bäderpersonal den Nutzer vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades aus-schließen. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet und es kann eine ordnungswidrige Verfolgung herangezogen werden.