In Münsingen sowie in den Stadtteilen gibt es verschiedenste Spielplätze, welche frei zugänglich sind.
Allgemeine Verhaltensregeln
- Die Spielgeräte sollten nur von Kindern bis 14 Jahren genutzt werden.
- Nach Einbruch der Dämmerung ist der Aufenthalt auf dem Spielplatzgelände einschließlich der Wege und Sitzgelegenheiten nicht mehr erlaubt.
- Die Benutzung des Spielplatzgeländes und der Spielgeräte erfolgt stets auf eigene Gefahr.
- Bei der Benutzung des Spielgeländes sind Störungen der Anwohner zu vermeiden. Die Spielgeräte und Spielplatzeinrichtungen, zu denen auch Sitzbänke, Tische etc. gehören, sind pfleglich zu behandeln und dürfen nicht beschädigt werden.
- Schäden an Spielgeräten und Spielplatzeinrichtungen sind unverzüglich der Stadtverwaltung zu melden. Beschädigungen oder Zerstörung ziehen Schadensersatzansprüche nach sich und haben neben einem Benutzungsverbot ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge.
- Der Konsum alkoholischer Getränke und das Rauchen sind untersagt.
- Es ist besonders darauf zu achten, dass das Spielplatzgelände nicht verschmutzt wird. Anfallende Abfälle sind in die dafür bereitstehenden Abfallbehälter zu entsorgen oder mit nach Hause zu nehmen.
- Es ist verboten, Hunde auf dem Kinderspielplatz mitzuführen.
- Spielplatz Albklinik Münsingen
- Spielplatz Apfelbuza
- Spielplatz Biberburg an der Lauter
- Spielplatz Bolzplatz
- Spielplatz Burgblick
- Spielplatz Eiche
- Spielplatz Feschdplatz
- Spielplatz Gräble
- Spielplatz Kirchblick
- Spielplatz Lämmle
- Spielplatz Lautersprung Liegewiese Bichishausen
- Spielplatz Linde
- Spielplatz Mühle
- Spielplatz Parkplätzle
- Spielplatz Parksiedlung Münsingen
- Spielplatz Rathaus Münsingen
- Spielplatz Sportblick
- Spielplatz Springerle
- Spielplatz St. Gallus
- Spielplatz Stoibruch
- Spielplatz Tännle
- Spielplatz Zwetschge
- Sport- und Festplatz Magolsheim