Allgemeines
Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Münsingen. Alle interessierten Personen sind berechtigt, auf privatrechtlicher Grundlage die Stadtbücherei zu benutzen und Medien aller Art zu entleihen.
In der Bücherei finden Sie ein vielfältiges Medienangebot für Aus- und Weiterbildung, Freizeit und Unterhaltung. Angeboten werden Bücher, Zeitschriften, CDs, DVDs, Tonies und Spiele.
Sie finden uns in der Zehntscheuer in Münsingen, Zehntscheuerweg 11, 72525 Münsingen
Telefon: 07381-182 222
Mail: stadtbuecherei@muensingen.de
Bitte richten Sie Ihre Anfragen per Mail immer an die Mailadresse stadtbuecherei@muensingen.de
Gebühren
Die Stadtbücherei erhebt für Leser ab 18 Jahren eine Jahresgebühr von 15 Euro.
Wahlweise ist eine Einzelausleihe möglich, die Gebühr hierfür beträg 5 Euro.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist die Ausleihe kostenlos.
Einen Leseausweis erhalten Sie gegen Vorlage des Personalausweises. Kinder und Jugendliche benötigen zusätzlich die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
Veranstaltungen
Mittwoch 14. Juni 2023 Lesung mit Evelyn Frenkenberger - Großer Saal in der Zehntscheuer - 15.00 Uhr - Eintritt frei - keine Anmeldung erforderlich - für alle ab ca. 8 Jahren
Mittwoch 12. Juli 2023 Zauberer Urs Jandl - Großer Saal in der Zehntscheuer - 15.00 Uhr - Eintritt frei - Anmeldung erforderlich, da nur 70 Plätze zur Verfügung stehen
Mittwoch 2. August 2023 Sommerferienprogramm mit der Detektei Adler (Buchung über Sommerferienprogramm der Stadt Münsingen im Juli 2023)
Unsere Öffnungszeiten
Montag 15.00 - 18.30 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 10.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Samstag 10.00 - 12.00 Uhr
Fernleihe
Die Stadtbücherei Münsingen ist an die Fernleihe angeschlossen. Wissenschaftliche Literatur, die es in der Bücherei und in der E-Ausleihe nicht gibt, kann über die Fernleihe besorgt werden.
Die Fernleihe kostet pro Buch eine Gebühr von 1,50 Euro. Die Leihfristen werden von den gebenden Bibliotheken festgelegt.