Vergabeverfahren bei der Stadt Münsingen
Um eine größtmögliche Gerechtigkeit bei der Vergabe der Baugrundstücke gewähren zu können, vergibt die Stadt Münsingen seit 2015 neu erschlossene Baugrundstücke über ein Losverfahren.
Um Ihnen das angewandte Losverfahren näher zu bringen, haben wir Ihnen nachstehend das Verfahren zusammengefasst:
Bewerbung:
Jede/r Bauplatzinteressent/in kann sich während der angegebenen Bewerbungsfrist über ein Bewerberformular, welches die Stadt Münsingen zur Verfügung stellt, auf einen oder mehrere Bauplätze in einem Baugebiet bewerben. Hierzu wird ein Lageplan mit allen Bauplätzen, die nummeriert sind, dem Bewerberformular beigefügt. Da nicht jede/r Bauplatzinteressent/in Interesse an jedem Bauplatz in einem Baugebiet hat, können die Interessenten/innen ihre bevorzugten Bauplätze nach den Prioritäten 1, 2, 3,… angeben.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle eingegangenen Bewerbungen überprüft und die Angaben über ein Datenblatt im Excel-Format erfasst. Auf diese Weise lässt sich schnell ermitteln, welche Bauplätze zu verlosen sind, denn es gilt folgender Grundsatz:
Eine direkte Zuteilung eines Bauplatzes ist nur dann möglich, wenn es lediglich eine/n Interessentin/Interessenten für ein Grundstück gibt. Fallen mindestens zwei Interessentinnen/Interessenten auf ein Grundstück, entscheidet das Los.
Ablauf der Verlosung:
1. Jedem/r Bewerber/in wird die Möglichkeit gegeben, das eingereichte Bewerberformular noch zurückzuziehen. Erfahrungsgemäß gibt es immer wieder Bewerber/innen, die Ihre Bewerbung noch vor Beginn der eigentlichen Verlosung zurückziehen möchten.
2. Sobald Punkt 1. geklärt ist, wird der eindeutige Hinweis gegeben, dass sobald die Verlosung beginnt, keine Bewerbungsunterlagen mehr bis zum Ende der Verlosung zurückgezogen werden können.
Zudem wird explizit darauf hingewiesen, dass im Falle, dass wenn ein Bewerber, dem ein Bauplatz während der Verlosung zugewiesen wird, diesen nach Beendigung der Verlosung zurückgibt, alle Interessenten/Interessentinnen, die nicht zum Zuge kommen, hierüber im Nachgang informiert werden, da in diesem Fall diese zurückgegebenen Bauplätze ab einem zu definierenden Zeitpunkt zur Verfügung stehen und jede/r Interessent/in sich auf einen dieser Bauplätze bewerben kann. Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Alternativbauplatz anzugeben, falls der gewünschte erste Bauplatz nicht mehr zur Verfügung stehen sollte.
3. Die Anzahl der fristgerecht eingegangenen Bewerbungsunterlagen wird genannt.
4. Die Anzahl der Direktvergaben wird dargelegt.
5. Die Namen der Bewerber/innen werden verlesen.
6. Die Verlosung wird für eröffnet erklärt.
7. Jeder Bauplatz wird einzeln anhand der angegebenen Prioritäten verlost. Hierbei wird das Datenblatt während der Verlosung über einen Beamer an die Leinwand projiziert, damit jede/r Bewerber/in die Möglichkeit hat, die Verlosung verständlich mitzuverfolgen.
8. Nachdem alle Bauplätze vergeben sind bzw. es keinen Bauplatz mehr mit einer Priorität gibt, wird die Verlosung offiziell beendet.
Das Verlosungsverfahren ist damit abgeschlossen.
Die Käuferdaten werden für die Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs direkt der Notarkanzlei Werner in Münsingen weitergeleitet!
Wie in Punkt 2. angemerkt, werden nun ggf. zurückgegebene Baugrundstücke ab einem bestimmten Zeitpunkt den Interessenten/Interessentinnen, die nicht zum Zuge gekommen sind, zur Verfügung gestellt – es gibt also keine sogenannten Nachrücker!
Sollten danach noch Baugrundstücke zur Verfügung stehen, werden diese auf dem freien Markt angeboten.
Anfallende Kosten:
Grundsätzlich entstehen beim Einreichen der Bewerbungsunterlagen keine Kosten.
Man beachte jedoch:
1. Mit der Abgabe des Bewerberformulars ist davon auszugehen, dass ernsthaftes Interesse am Erwerb eines Grundstückes besteht. Des Weiteren dient die Priorisierung der Grundstücke dazu, dass man lediglich die Grundstücke angeben sollte, bei denen man sich einen Erwerb vorstellen kann. Aus diesen Gründen wird nach der Verlosung nicht nochmals hinterfragt, ob man das Grundstück erwerben möchte oder nicht. Auch wird keine Bedenkzeit gewährt.
Sollten Sie sich nach der Verlosung gegen den Erwerb des zugelosten Grundstückes entscheiden, werden wir Ihnen den Verwaltungsaufwand in Höhe von pauschal 1.000,00 € in Rechnung stellen.
2. Sobald Käuferdaten an die Notarkanzlei weitergeleitet wurden, entstehen Kosten für die Erstellung und Zusendung des Kaufvertragsentwurfs. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem eigentlichen Kaufpreis. Sollten Sie sich nach diesem Verfahrensschritt gegen einen Erwerb des Grundstückes entscheiden, bitten wir um Ihr Verständnis, dass die dann entstandenen Notarkosten in vollem Umfang in Rechnung gestellt werden müssen.
Münsingen, den 19.01.2022
Liegenschaftsamt Münsingen