Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg bei den Gemeinden zu bilden. Seit der Novellierung der Gutachterausschussverordnung zum 11.10.2017 können benachbarte Gemeinden innerhalb eines Landkreises die Aufgaben übertragen, mit dem Ziel, die Datenauswertung durch eine größere Datenbasis leistungsfähiger und die ermittelten Daten damit belastbarer zu machen.
Seit dem 01.08.2020 bilden die Städte Münsingen, Hayingen und Trochtelfingen sowie die Gemeinden Engstingen, Gomadingen, Hohenstein, Mehrstetten, Pfronstetten, Römerstein, Sonnenbühl, St. Johann und Zwiefalten einen Gemeinsamen Gutachterausschuss mit Sitz bei der Stadt Münsingen.
Dieser hat die Aufgaben, Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, die Kaufpreissammlung zu führen und über die Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen.
Weitere Aufgaben sind die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und die Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (wie zum Beispiel Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten).
Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die rechtliche Grundlage. Bitte beachten Sie, dass das Dokument nicht barrierefrei ist:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses
Mitglieder und Zusammensetzung
Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges, unabhängiges und weisungsungebundenes Gremium.
Er setzt sich aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern sowie weiteren Mitgliedern zusammen, die aus den Bereichen Bauwesen, Immobilienwirtschaft, Finanzwirtschaft, Vermessungswesen und anderen Fachbereichen kommen. Aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und Erfahrung besitzen sie besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke. Alle beteiligten Städte und Gemeinden haben mindestens 2 Gutachter benannt.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Münsingen umfasst insgesamt 32 Mitglieder. Davon sind insgesamt 4 Mitarbeiter der Finanzverwaltung bestellt, die bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte mitwirken. Alle Mitglieder des Gutachterausschusses wurden mit einer Amtszeit von 4 Jahren, vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2024 bestellt.