Parkplätze

Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich in der Innenstadt Münsingen

Sehr geehrte Verkehrsteilnehmer*innen, bereits im November 2006 wurde der vom Gemeinderat beschlossene „verkehrsberuhigte Geschäftsbereich“ in der Innenstadt Münsingen umgesetzt.

An den Ein- und Ausfahrten des Zonenbereichs sind Stelen (siehe Bild) mit den entsprechenden Verkehrszeichen und Hinweisen aufgestellt. Mit dieser Zonenbeschilderung wurden viele Verkehrsschilder in der Innenstadt überflüssig und konnten daher abgebaut werden.

Innerhalb des Zonenbereichs darf höchstens 20 km/h schnell gefahren werden. Außerdem zeigt ein Verkehrszeichen auf der Stele die Parkregelung an.

Grundsätzlich gilt während der angegebenen Zeiten ein „eingeschränktes Halteverbot“. Auf den gekennzeichneten Flächen ist das Parken während dieser Zeiten nur mit der amtlich vorgeschriebenen Parkscheibe erlaubt. Diese muss so im Fahrzeug angebracht sein, dass sie von außen gut zu erkennen und abzulesen ist.

Grundsätzlich gilt ein gesetzliches Halte- und Parkverbot:

  • auf Gehwegen,
  • entgegen der Fahrtrichtung,
  • an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
  • 5 Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen,
  • im Bereich von scharfen Kurven,
  • vor Grundstücksein und -ausfahrten, auf schmalen Straßen auch ihnen gegenüber,
  • sowie an allen im § 12 StVO noch aufgeführten Stellen.

Hier geht's zur Übersicht der Parkplätze in der Innenstadt.

Hier geht's zur Übersicht der Parkplätze außerhalb der Innenstadt.

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