Ver- und Entsorgung

Abwasser

Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen anzuschließen. Grundstücksanschlüsse werden ausschließlich von der Stadt hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.

Das anfallende Niederschlagswasser soll, wenn möglich, über eine belebte Bodenschicht auf dem eigenen Grundstück versickern. Ziel einer naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung ist es, unbelastetes Niederschlagswasser nicht der Kläranlage zuzuleiten, sondern durch Versickerung oder durch eine ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer zu beseitigen.

Für die Nutzung von Regenwasser aus Zisternen zur Gartenbewässerung oder als Brauchwasser im Haushalt gibt es besondere Bestimmungen, die zu beachten sind.

Für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen wird eine Abwassergebühr getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser erhoben. Diese sogenannte gesplittete Abwassergebühr ist in Münsingen seit dem 1. Januar 2010 eingeführt. Für die Schmutzwassergebühr ist der Frischwasserverbrauch maßgebend, der durch Ablesen der Wasseruhr ermittelt wird. Bei der Niederschlagswassergebühr wird für die befestigten Flächen auf einem Grundstück (in der Regel Dachflächen und befestigte Hofflächen), von denen Regenwasser direkt oder indirekt der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird, eine Gebühr erhoben. Werden Dach- oder Bodenflächen neu befestigt oder angelegt oder verringern sich diese Flächen, dann ist dies meldepflichtig.

Gas

Die Stadtwerke Münsingen GmbH versorgen die Stadtteile Münsingen, Auingen und teilweise Rietheim mit Erdgas.

Alle Informationen zum Anschluss, Verfügbarkeit und Tarifen finden Sie auf der

Homepage der Stadtwerke Münsingen GmbH

Wasser

Die Stadtwerke Münsingen GmbH vorsorgen alle Stadtteile mit Trinkwasser. Das Trinkwasser wird aus heimischen Quellen von den regionalen Albwasserversorgungsgruppen der Umgebung bereitgestellt.

Alle Informationen zum Anschluss und Preisen finden Sie auf der

Homepage der Stadtwerke Münsingen GmbH

Strom

Die Stromversorgung erfolgt über das Leitungsnetz der Netze BW.

Alle Informationen zum Anschluss und Tarifen finden Sie auf der

Homepage der Netze BW

Die Grundversorgung mit Strom wird durch die EnBW Energie Baden-Württemberg AG sichergestellt. Bei welchem Anbieter Sie Ihren Strom beziehen ist Ihnen allerdings freigestellt.

Telefon und Breitband

Der Telefon- und Breitbandanschluss erfolgt durch die Deutsche Telekom.

Alle Informationen zum Anschluss erhalten Sie beim Bauherrenservice der Deutschen Telekom auf der

Homepage der Telekom

Bei welchem Anbieter Sie Ihren Telefon- und Internetvertrag abschließen ist Ihnen freigestellt. Allerdings sind nicht alle Anbieter in allen Stadtteilen verfügbar.

Welche Anbieter und welche Geschwindigkeiten in den einzelnen Stadtteilen verfügbar sind erfahren Sie unter der Rubrik Breitband.

Abfallwirtschaft

Für die Entsorgung und Verwertung von Abfällen ist das Landratsamt Reutlingen zuständig.

Alle Informationen finden Sie au der

Homepage des Landkreis Reutlingen

Sie haben Fragen?

Ihr Kontakt

Larissa Scheu

Sachbearbeiterin Kämmerei , Beitragsrecht, Abwasser, Breitband, Anlagenbuchhaltung

07381 182-128

larissa.scheu(at)muensingen.de