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Vereinsförderung beantragen bis 30.06.2024


Diese Förderungsrichtlinie gilt für gemeinnützige Vereine und anerkannte Träger der außerschulischen Jugendbildung in der Stadt Münsingen für Aktivitäten im Bereich des Sports, der Musik, der Brauchtumspflege sowie der außerschulischen Jugendbildung als anerkannter Träger. Voraussetzung ist, dass sich die Vereine und anerkannten Träger der außerschulischen Jugendbildung insbesondere um die Jugendförderung bemühen und eine Eigenleistung durch angemessene Mitgliedsbeiträge nachweisen. Diese Förderungsrichtlinie gilt nicht für den kirchlichen Bereich.

Zwei Arten der Förderung sind vorgesehen: Bei der laufenden Förderung können musische Vereine und Sportvereine mit aktiver und regelmäßiger Jugendarbeit jährlich pauschal 500 Euro erhalten. Bei der einmaligen Förderung werden angefallene Investitionskosten bezuschusst.

Mittel aus der Vereinsförderung werden nur auf Antrag bewilligt, soweit nichts Anderes bestimmt ist. Die Anträge zur jährlichen Vereinsförderung sind beim Kulturamt bis spätestens 30. Juni einzureichen, damit eine Aufnahme für das darauffolgende Haushaltsjahr möglich ist. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Freiwilligkeitsleistung der Vereinsförderung besteht nicht.

Die aktuellen Förderrichtlinien finden Sie hier.

Weitere Informationen:
Kulturamt Tel. 07381/182-137 oder E-Mail: kulturamt(at)muensingen.de

Formular Beantragung Vereinsförderung