Kirchenaustritt

40Die Erklärung über den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft kann beim Standesamt des Wohnortes persönlich zur Niederschrift abgegeben werden. Bitte bringen Sie dabei Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu der Religionsgemeinschaft ist nicht erforderlich. Wenn möglich, sollten Sie Ihr Taufdatum und den Taufort in Erfahrung bringen.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben persönlich beim Standesamt vorzusprechen, können Sie die Austrittserklärung auch in öffentlich beglaubigter Form einreichen. Dazu sollten Sie eine Austrittserklärung selbst verfassen und Ihre Unterschrift darauf beglaubigen lassen (z. B. von einem Notar). Die Austrittserklärung kann dann auf dem Postweg übersandt werden. 

Für den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft fällt eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro an. Bitte beachten Sie, dass bei einer Austrittserklärung in öffentlich beglaubigter Form eventuell noch Notarkosten hinzukommen können.

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