Urkundenbestellung

Geburtsurkunden, beglaubigte Abschriften des Geburtenregisters (mit Hinweisen) sowie Auskünfte über die genaue Geburtsuhrzeit erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.

Sterbeurkunden und beglaubigte Abschriften des Sterberegisters (mit Hinweisen) erhalten Sie beim Standesamt des Sterbeortes. 

Eheurkunden erhalten Sie beim Standesamt des Heiratsortes. Für Eheschließungen ab dem 1. Januar 2009 können auch beglaubigte Ausdrucke aus dem Eheregister ausgestellt werden. Für Eheschließungen bis zum 31.12.2008 können, von dem bis zu diesem Datum geführten Familienbuch, beglaubigte Abschriften des Familienbuchs als öffentliche Urkunden ausgestellt werden.

Lebenspartnerschaftsurkunden und beglaubigte Abschriften des Lebenspartnerschaftsregisters erhalten Sie beim Standesamt des Ortes der Begründung der Lebenspartnerschaft

Antragsvoraussetzungen

Urkunden können nur von der oder den betroffenen Personen selbst, sowie von Ehegatten, Lebenspartnern (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes), Vorfahren oder Abkömmlingen angefordert werden. Andere Personen können im Einzelfall, bei Nachweis eines rechtlichen oder berechtigten Interesses ebenfalls Urkunden erhalten.

Verfahrensablauf

Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt beantragen und im Regelfall auch gleich mitnehmen. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Alle Urkunden können auch telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder online beantragt werden. Bitte geben Sie bei der schriftlichen Anforderung Ihren Vor- und Familiennamen, ggf. Geburtsnamen, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle Adresse und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.

Soll Ihnen das gewünschte Dokument auf dem Postweg übersandt werden, müssen Sie die Gebühr im Voraus auf eines unserer Konten überweisen. Bitte geben Sie dabei als Verwendungszweck den Begriff „Urkunde“ und den Namen des Urkundeninhabers an. Sobald das Geld eingetroffen ist, werden wir das Dokument an den Urkundeninhaber übersenden.

Für Urkunden und beglaubigten Abschriften aus den Registern fällt eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro zzgl. 1,60 Euro Portokosten an. Die Gebühr für eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (Achtung, keine Personenstandsurkunde) beträgt 15,00 Euro zzgl. 1,60 Euro Portokosten.

Bankverbindung der Stadt Münsingen

Kreissparkasse Reutlingen
IBAN: DE 36 6405 0000 0001 0017 54
BIC: SOLADES1REU

Volksbank Münsingen
IBAN: DE 92 6409 1300 0000 6500 05
BIC: GENODES1MUN

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