Namenserklärung

Die Gesetze sehen viele Möglichkeiten zu Namenserklärungen und Namensbestimmungen vor (Vertriebene/Spätaussiedler, nachträgliche Namensführung für Kinder, Ehepaare, Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe).

Eine Erklärung über die Namensänderung kann bei jedem Standesamt oder Notar abgeben werden.

Genaue Informationen über die Voraussetzungen und den Verfahrensablauf beim Standesamt, sowie über eventuell anfallende Kosten können Sie gerne telefonisch oder persönlich mit uns besprechen.

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