Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/ Mehrstetten Fortschreibung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999

77. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der VVG Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten zur Ausweisung einer Wohn- und gemischten Baufläche mit der Bezeichnung „Finkenstraße“ und gleichzeitiger Rücknahme einer Wohnbaufläche in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Münsingen

Entwurfsbeschluss

Beteiligung der Öffentlichkeit 

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat am 15.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 77. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der VVG Münsingen/Gomadingen/ Mehrstetten einer Wohn- und gemischten Baufläche mit der Bezeichnung „Finkenstraße“ und gleichzeitiger Rücknahme einer Wohnbaufläche in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Münsingen, gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zu veröffentlichen.

Auslegung

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

Der Entwurf der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der VVG Münsingen/Gomadingen/ Mehrstetten kann mit Begründung einschließlich Umweltbericht (jeweils mit dem Datum vom 15.04.2024) und den nach Einschätzung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen von Montag, den 29.04.2024 bis Freitag, den 31.05.2024, beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstr. 7 (Erdgeschoss Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Jedermann kann während der angegebenen öffentlichen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 31.05.2024, Anregungen und Stellungnahmen zur nachstehend aufgeführten Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 elektronisch an stadt(at)muensingen.de übermitteln sowie mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden der Stadtverwaltung Münsingen (Stadtbauamt, Zimmer 2) und der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Gomadingen und Mehrstetten (Anschriften sh. oben) oder schriftlich an die Stadtverwaltung Münsingen oder die Gemeindeverwaltung Gomadingen oder Mehrstetten (Anschriften jeweils sh. oben) vorbringen. Bei schriftlich vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegebenen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Anregungen und Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die nachfolgende Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 unberücksichtigt bleiben können.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

79. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 zur Ausweisung einer Wohnbaufläche mit der Bezeichnung „Unter der Bleiche, 1. Änderung“ und gleichzeitiger Rücknahme einer Wohnbaufläche in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Münsingen

Aufstellungsbeschluss

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat am 15.04.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 79. Änderung des Flächennutzungsplans 1999 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

Der Vorentwurf der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten kann mit Begründung (jeweils mit dem Datum vom 15.04.2024) von Montag, den 29.04.2024 bis Freitag, den 31.05.2024 beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstr. 7 (Erdgeschoss Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 31.05.2024, Anregungen und Stellungnahmen zur nachstehend aufgeführten Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 elektronisch an stadt(at)muensingen.de übermitteln sowie mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden der Stadtverwaltung Münsingen (Stadtbauamt, Zimmer 2) und der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Gomadingen und Mehrstetten (Anschriften sh. oben) oder schriftlich an die Stadtverwaltung Münsingen oder die Gemeindeverwaltung Gomadingen oder Mehrstetten (Anschriften jeweils sh. oben) vorbringen. Bei schriftlich vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegebenen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Anregungen und Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die nachfolgende Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

80. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 zur Ausweisung einer Wohnbaufläche mit der Bezeichnung „Erweiterung Stettener Berg“ und gleichzeitiger Rücknahme von bestehenden gemischten Bauflächen in der Gemeinde Gomadingen auf Gemarkung Gomadingen und Dapfen

Aufstellungsbeschluss

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat am 15.04.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 80. Änderung des Flächennutzungsplans 1999 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

Der Vorentwurf der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten kann mit Begründung (jeweils mit dem Datum vom 15.04.2024) von Montag, dem 29.04.2024 bis Freitag, dem 31.05.2024 beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstr. 7 (Erdgeschoss Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 31.05.2024, Anregungen und Stellungnahmen zur nachstehend aufgeführten Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 elektronisch an stadt(at)muensingen.de übermitteln sowie mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden der Stadtverwaltung Münsingen (Stadtbauamt, Zimmer 2) und der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Gomadingen und Mehrstetten (Anschriften sh. oben) oder schriftlich an die Stadtverwaltung Münsingen oder die Gemeindeverwaltung Gomadingen oder Mehrstetten (Anschriften jeweils sh. oben) vorbringen. Bei schriftlich vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegebenen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Anregungen und Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die nachfolgende Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

81. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 zur Ausweisung einer Wohnbaufläche mit der Bezeichnung „Am Sternenberg IV“ in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Böttingen und gleichzeitiger Rücknahme einer Wohnbaufläche in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Münsingen

Aufstellungsbeschluss

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat am 15.04.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 81. Änderung des Flächennutzungsplans 1999 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Der Vorentwurf der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten kann mit Begründung (jeweils mit dem Datum vom 15.04.2024) von Montag, den 29.04.2024 bis Freitag, den 31.05.2024 beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstr. 7 (Erdgeschoss Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 31.05.2024, Anregungen und Stellungnahmen zur nachstehend aufgeführten Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 elektronisch an stadt(at)muensingen.de übermitteln sowie mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden der Stadtverwaltung Münsingen (Stadtbauamt, Zimmer 2) und der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Gomadingen und Mehrstetten (Anschriften sh. oben) oder schriftlich an die Stadtverwaltung Münsingen oder die Gemeindeverwaltung Gomadingen oder Mehrstetten (Anschriften jeweils sh. oben) vorbringen. Bei schriftlich vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegebenen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Anregungen und Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die nachfolgende Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

72. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten zur Ausweisung einer Gemischten Baufläche mit der Bezeichnung „Oberes Ried“ in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Buttenhausen

Feststellungsbeschluss

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten am 15.11.2023 in öffentlicher Sitzung die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten zur Ausweisung einer Gemischten Baufläche mit der Bezeichnung „Oberes Ried“ in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Buttenhausen festgestellt.

Das Landratsamt Reutlingen, hat mit Erlass vom 05.01.2024, Az. 21/1-621.31-sm, 72. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten zur Ausweisung einer Gemischten Baufläche mit der Bezeichnung „Oberes Ried“ in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Buttenhausen, aufgrund von § 6 (1) BauGB genehmigt.

Der Geltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke Nr. 339, 340, 341 und 342. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in dieser Abgrenzung ca. 0,20 ha.

Maßgebend für die Genehmigung ist der Plan Nr. 72 im Maßstab 1:1.000 vom 15.11.2023, gefertigt vom Planungsbüro Künster Architektur + Stadtplanung, Bismarckstraße 25 in 72764 Reutlingen, sowie die Begründung vom 15.11.2023 einschließlich Umweltbericht vom 15.11.2023.

Die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten zur Ausweisung einer Gemischten Baufläche mit der Bezeichnung „Oberes Ried“ in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Buttenhausen, wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten zur Ausweisung einer Gemischten Baufläche mit der Bezeichnung „Oberes Ried“ in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Buttenhausen, kann einschließlich der Begründungen und dem Umweltbericht bei der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten zur Ausweisung einer Gemischten Baufläche mit der Bezeichnung „Oberes Ried“ in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Buttenhausen, einschließlich der Begründungen und dem Umweltbericht einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen (vergl. § 6 (5) BauGB).

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Flächennutzungsplanänderung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn

  • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
  • der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
  • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

73. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 zur Ausweisung einer Sonderbaufläche „Zweckbestimmung Pferdesport und -zucht“ mit der Bezeichnung „Haupt- und Landgestüt Marbach“ in der Gemeinde Gomadingen auf Gemarkung Dapfen

Feststellungsbeschluss

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten am 15.11.2023 in öffentlicher Sitzung die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten zur Ausweisung einer Sonderbaufläche „Zweckbestimmung Pferdesport und -zucht“ mit der Bezeichnung „Haupt- und Landgestüt Marbach“ in der Gemeinde Gomadingen auf Gemarkung Dapfen festgestellt.

Das Landratsamt Reutlingen, hat mit Erlass vom 05.01.2024, Az. 21/1-621.31-sm, die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten zur Ausweisung einer Sonderbaufläche „Zweckbestimmung Pferdesport und -zucht“ mit der Bezeichnung „Haupt- und Landgestüt Marbach“ in der Gemeinde Gomadingen auf Gemarkung Dapfen, aufgrund von § 6 (1) BauGB genehmigt.

Der Geltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke Nr. 3003 und 3017/1. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in dieser Abgrenzung ca. 5,25 ha.

Maßgebend für die Genehmigung ist der Plan Nr. 73 im Maßstab 1:3.500 vom 15.11.2023, gefertigt vom Planungsbüro Künster Architektur + Stadtplanung, Bismarckstraße 25 in 72764 Reutlingen, sowie die Begründung vom 15.11.2023 einschließlich Umweltbericht vom 16.06.2023.

Die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten zur Ausweisung einer Sonderbaufläche „Zweckbestimmung Pferdesport und -zucht“ mit der Bezeichnung „Haupt- und Landgestüt Marbach“ in der Gemeinde Gomadingen auf Gemarkung Dapfen, wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten zur Ausweisung einer Sonderbaufläche „Zweckbestimmung Pferdesport und -zucht“ mit der Bezeichnung „Haupt- und Landgestüt Marbach“ in der Gemeinde Gomadingen auf Gemarkung Dapfen, kann einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht bei der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten zur Ausweisung einer Sonderbaufläche „Zweckbestimmung Pferdesport und -zucht“ mit der Bezeichnung „Haupt- und Landgestüt Marbach“ in der Gemeinde Gomadingen auf Gemarkung Dapfen, einschließlich der Begründungen und dem Umweltbericht einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen (vergl. § 6 (5) BauGB).

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Flächennutzungsplanänderung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn

  • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
  • der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
  • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

2. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Auingen, Böttingen und Magolsheim

Feststellungsbeschluss

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten am 12.12.2023 in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Auingen, Böttingen und Magolsheim des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten festgestellt.

Das Landratsamt Reutlingen, hat mit Erlass vom 10.01.2024, Az. 21/1-621.31-sm, die 2. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Auingen, Böttingen und Magolsheim des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten, aufgrund von § 6 (1) BauGB genehmigt.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie umfasst Flächen der Gemarkungen Auingen, Böttingen und Magolsheim.

Maßgebend für die Genehmigung ist der Plan Nr. 3 im Maßstab 1:25.000 vom 12.12.2023, gefertigt vom Planungsbüro Künster Architektur + Stadtplanung, Bismarckstraße 25 in 72764 Reutlingen, sowie die Begründung vom 12.12.2023 einschließlich Umweltbericht vom 12.12.2023.

Die 2. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Auingen, Böttingen und Magolsheim des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten, wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die 2. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Auingen, Böttingen und Magolsheim des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten, kann einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht bei der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die 2. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Auingen, Böttingen und Magolsheim des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten, einschließlich der Begründungen und dem Umweltbericht einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen (vergl. § 6 (5) BauGB).

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Flächennutzungsplanänderung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn

  • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
  • der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
  • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

3. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Bichishausen und Hundersingen

Feststellungsbeschluss

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten am 15.11.2023 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Bichishausen und Hundersingen des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten festgestellt.

Das Landratsamt Reutlingen, hat mit Erlass vom 28.12.2023, Az. 21/45-621.31-sm, die 3. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen 3. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Bichishausen des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten, aufgrund von § 6 (1) BauGB genehmigt.

Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie umfasst Flächen der Gemarkungen Bichishausen und Hundersingen.

Maßgebend für die Genehmigung ist der Plan Nr. 3 im Maßstab 1:25.000 vom 15.11.2023, gefertigt vom Planungsbüro Künster Architektur + Stadtplanung, Bismarckstraße 25 in 72764 Reutlingen, sowie die Begründung vom 15.11.2023 einschließlich Umweltbericht vom 15.11.2023.

Die 3. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Bichishausen und Hundersingen des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten, wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die 3. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Bichishausen und Hundersingen des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten, kann einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht bei der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die 3. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Bichishausen und Hundersingen des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten, einschließlich der Begründungen und dem Umweltbericht einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen (vergl. § 6 (5) BauGB).

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Flächennutzungsplanänderung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen-Gomadingen-Mehrstetten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn

  • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
  • der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
  • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

74. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der VVG Münsingen/Gomadingen/ Mehrstetten zur Ausweisung einer Sonderbaufläche Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaikanlage mit der Bezeichnung „PV Buttenhausen“ in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Buttenhausen

Entwurfsbeschluss

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat am 15.11.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der VVG Münsingen/Gomadingen/ Mehrstetten zur Ausweisung einer Sonderbaufläche Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaikanlage mit der Bezeichnung „PV Buttenhausen“ in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Buttenhausen, gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zu veröffentlichen.

Der Entwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der VVG Münsingen/Gomadingen/ Mehrstetten mit Begründung (jeweils mit dem Datum vom 15.11.2023) und den nach Einschätzung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen kann von der Öffentlichkeit in der Zeit von Montag, den 27.11.2023 bis Freitag, den 05.01.2024 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Erdgeschoss Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

76. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 zur Ausweisung einer Sonderbaufläche Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaikanlage mit der Bezeichnung „PV-Anlage Mittlere Platte“ in der Gemeinde Gomadingen auf Gemarkung Steingebronn

Aufstellungsbeschluss

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat am 15.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 76. Änderung des Flächennutzungsplans 1999 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Vorentwürfe der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten mit Begründung (jeweils mit dem Datum vom 15.11.2023) kann von der Öffentlichkeit in der Zeit von Montag, den 27.11.2023 bis Freitag, den 05.01.2024 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Erdgeschoss Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

77. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 zur Ausweisung einer Wohn- und gemischten Baufläche mit der Bezeichnung „Finkenstraße“ und gleichzeitiger Rücknahme einer Fläche für die Landwirtschaft in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Münsingen

Aufstellungsbeschluss

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat am 15.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 77. Änderung des Flächennutzungsplans 1999 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Vorentwurf der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten mit Begründung (jeweils mit dem Datum vom 15.11.2023) kann von der Öffentlichkeit in der Zeit von Montag, den 27.11.2023 bis Freitag, den 05.01.2024 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Erdgeschoss Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Markt-platz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

78. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche und Grünfläche mit der Bezeichnung „Industriegebiet West 5. Abschnitt“ in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Münsingen

Aufstellungsbeschluss

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat am 15.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 78. Änderung des Flächennutzungsplans 1999 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Vorentwurf der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten mit Begründung (jeweils mit dem Datum vom 15.11.2023) kann von der Öffentlichkeit in der Zeit von Montag, den 27.11.2023 bis Freitag, den 05.01.2024 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Erdgeschoss Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

70. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 zur Ausweisung einer Sonderbaufläche Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaikanlage mit der Bezeichnung „Solarpark Bremelau“ in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Bremelau

Feststellungsbeschluss

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/ Mehrstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.08.2023 die 70. Änderung zum Flächennutzungsplan 1999 beschlossen. Das Landratsamt Reutlingen hat mit Erlass vom 16.10.2023, Aktenzeichen 21/45-621.31-sm die 70. Änderung des Flächennutzungsplans 1999 aufgrund von § 6 (1) BauGB genehmigt.

Maßgebend für die Genehmigung ist der Plan Nr. 70 im Maßstab 1:3.500 vom 01.08.2023, gefertigt vom Planungsbüro Künster Architektur + Stadtplanung, Bismarckstraße 25 in 72764 Reutlingen, sowie die Begründung vom 01.08.2023 einschließlich Umweltbericht vom 20.07.2023.

Die 70. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die 70. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 kann einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht bei der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen – Gomadingen – Mehrstetten (Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Zimmer 2) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die 70. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen (vergl. § 6 (5) BauGB).

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

71. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 zur Ausweisung einer Gemischten Baufläche mit der Bezeichnung „Erweiterung Gründle“ in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Apfelstetten

Feststellungsbeschluss

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/ Mehrstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.08.2023 die 71. Änderung zum Flächennutzungsplan 1999 beschlossen. Das Landratsamt Reutlingen hat mit Erlass vom 16.10.2023, Aktenzeichen 21/45-621.31-sm die 71. Änderung des Flächennutzungsplans 1999 aufgrund von § 6 (1) BauGB genehmigt.

Maßgebend für die Genehmigung ist der Plan Nr. 71 im Maßstab 1:2.000 vom 01.08.2023, gefertigt vom Planungsbüro Künster Architektur + Stadtplanung, Bismarckstraße 25 in 72764 Reutlingen, sowie die Begründung vom 01.08.2023 einschließlich Umweltbericht vom 21.11.2022.

Die 71. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die 71. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 kann einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht bei der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen – Gomadingen – Mehrstetten (Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Zimmer 2) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die 71. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen (vergl. § 6 (5) BauGB).

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

2. Änderung der „Teilfortschreibung Windenergie“ für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Auingen, Böttingen und Magolsheim des Flächennutzungsplanes 1999 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen - Gomadingen - Mehrstetten

Auslegungsbeschluss

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.08.2022 den Entwurf der nachfolgende 2. Änderung der „Teilfortschreibung Windenergie“ für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Auingen, Böttingen und Magolsheim des Flächennutzungsplanes 1999 gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zu veröffentlichen. Nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich zu unterrichten. Der nachfolgende Änderungsentwurf zum Flächennutzungsplan 1999 mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen kann von der Öffentlichkeit in der Zeit von Montag, den 14.08.2023 bis Freitag, den 15.09.2023 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Erdgeschoss Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

3. Änderung der „Teilfortschreibung Windenergie“ für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Bichishausen und Hundersingen des Flächennutzungsplanes 1999 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen - Gomadingen - Mehrstetten

Auslegungsbeschluss

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.08.2022 den Entwurf der nachfolgende 3. Änderung der „Teilfortschreibung Windenergie“ für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Bichishausen und Hundersingen des Flächennutzungsplanes 1999 gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zu veröffentlichen. Nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich zu unterrichten. Der nachfolgende Änderungsentwurf zum Flächennutzungsplan 1999 mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen kann von der Öffentlichkeit in der Zeit von Montag, den 14.08.2023 bis Freitag, den 15.09.2023 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Erdgeschoss Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

72. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 zur Ausweisung einer Gemischten Baufläche mit der Bezeichnung „Oberes Ried“ in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Buttenhausen

Auslegungsbeschluss

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.08.2023 für die nachfolgende 72. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 den Auslegungsbeschluss gefasst. Nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich zu unterrichten. Der nachfolgende Änderungsentwurf zum Flächennutzungsplan 1999 mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen kann von der Öffentlichkeit in der Zeit von Montag, den 14.08.2023 bis Freitag, den 15.09.2023 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Erdgeschoss Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

73. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999

zur Ausweisung einer Sonderbaufläche „Zweckbestimmung Pferdesport und -zucht“ mit der Bezeichnung „Haupt- und Landesgestüt Marbach“ in der Gemeinde Gomadingen auf Gemarkung Dapfen

Auslegungsbeschluss

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.08.2023 für die nachfolgende 73. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 den Auslegungsbeschluss gefasst. Nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich zu unterrichten. Der nachfolgende Änderungsentwurf zum Flächennutzungsplan 1999 mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen kann von der Öffentlichkeit in der Zeit von Montag, den 14.08.2023 bis Freitag, den 15.09.2023 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Erdgeschoss Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

74. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999

zur Ausweisung einer Sonderbaufläche Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaikanlage mit der Bezeichnung „PV Buttenhausen“ in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Buttenhausen

Aufstellungsbeschluss

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.08.2023 für die nachfolgende 74. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich zu unterrichten. Der nachfolgende Änderungsvorentwurf zum Flächennutzungsplan 1999 mit Begründung kann von der Öffentlichkeit in der Zeit von Montag, den 14.08.2023 bis Freitag, den 15.09.2023 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Erdgeschoss Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

75. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999

zur Ausweisung einer Sonderbaufläche Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaikanlage mit der Bezeichnung „Solarpark Hof Aichen“ in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Auingen und Münsingen

Aufstellungsbeschluss

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.08.2023 für die nachfolgende 75. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich zu unterrichten. Der nachfolgende Änderungsvorentwurf zum Flächennutzungsplan 1999 mit Begründung kann von der Öffentlichkeit in der Zeit von Montag, den 14.08.2023 bis Freitag, den 15.09.2023 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Erdgeschoss Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Münsingen - Gomadingen - Mehrstetten

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Auingen, Böttingen und Magolsheim

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Bürgerbeteiligung

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen – Gomadingen - Mehrstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2022, aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen, die 2. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Auingen, Böttingen und Magolsheim des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen – Gomadingen - Mehrstetten aufzustellen und beschlossen eine frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Gebiet der 2. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie umfasst die Gemarkungsgrenzen der Münsinger Stadtteile Auingen, Böttingen und Magolsheim.

Der Vorentwurf der 2. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Auingen, Böttingen und Magolsheim wird mit der Begründung und der Planzeichnung jeweils vom 21.11.2022 von Montag, den 12.12.2022 bis einschließlich Freitag, den 20.01.2023 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Erdgeschoss, Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Münsingen - Gomadingen - Mehrstetten

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 3. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Bichishausen und Hundersingen

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Bürgerbeteiligung

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen – Gomadingen - Mehrstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2022, aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen, die 3. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Bichishausen und Hundersingen des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen – Gomadingen - Mehrstetten aufzustellen und beschlossen eine frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Gebiet der 3. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie umfasst die Gemarkungsgrenzen der Münsinger Stadtteile Bichishausen und Hundersingen.

Der Vorentwurf der 3. Änderung der Teilfortschreibung Windenergie für den räumlichen Geltungsbereich der Gemarkungen Bichishausen und Hundersingen wird mit der Begründung und der Planzeichnung jeweils vom 21.11.2022 von Montag, den 12.12.2022 bis einschließlich Freitag, den 20.01.2023 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Erdgeschoss, Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

70. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 zur Ausweisung einer Sonderbaufläche Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaikanlage mit der Bezeichnung "Solarpark Bremelau" in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Bremelau

Auslegungsbeschluss

Behandlung der während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2022 für die 70. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 den Auslegungsbeschluss gefasst. Nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich zu unterrichten. Der nachfolgende Änderungsentwurf zum Flächennutzungsplan 1999 mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen kann von der Öffentlichkeit in der Zeit von Montag, den 12.12.2022 bis Freitag, den 20.01.2023 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Erdgeschoss Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

71. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 zur Ausweisung einer Gemischten Baufläche mit der Bezeichnung "Erweiterung Gründle" in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Apfelstetten

Auslegungsbeschluss

Behandlung der während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahme

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2022 für die 71. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 den Auslegungsbeschluss gefasst. Nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich zu unterrichten. Der nachfolgende Änderungsentwurf zum Flächennutzungsplan 1999 mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen kann von der Öffentlichkeit in der Zeit von Montag, den 12.12.2022 bis Freitag, den 20.01.2023 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Erdgeschoss Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

70. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 zur Ausweisung einer Sonderbaufläche Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaikanlage mit der Bezeichnung „Solarpark Bremelau“ in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Bremelau

Aufstellungsbeschluss

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.07.2022 für die nachfolgende 70. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich zu unterrichten. Der nachfolgende Änderungsvorentwurf zum Flächennutzungsplan 1999 mit Begründung kann von der Öffentlichkeit in der Zeit von Montag, den 01.08.2022 bis Freitag, den 02.09.2022 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Erdgeschoss, Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

71. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 zur Ausweisung einer Gemischten Baufläche mit der Bezeichnung „Erweiterung Gründle“ in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Apfelstetten

Aufstellungsbeschluss

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.07.2022 für die nachfolgende 71. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich zu unterrichten. Der nachfolgende Änderungsvorentwurf zum Flächennutzungsplan 1999 mit Begründung kann von der Öffentlichkeit in der Zeit von Montag, den 01.08.2022 bis Freitag, den 02.09.2022 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Erdgeschoss, Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

72. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 zur Ausweisung einer Gemischten Baufläche mit der Bezeichnung „Oberes Ried“ in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Buttenhausen

Aufstellungsbeschluss

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.07.2022 für die nachfolgende 72. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich zu unterrichten. Der nachfolgende Änderungsvorentwurf zum Flächennutzungsplan 1999 mit Begründung kann von der Öffentlichkeit in der Zeit von Montag, den 01.08.2022 bis Freitag, den 02.09.2022 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Erdgeschoss, Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

73. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 zur Ausweisung einer Sonderbaufläche „Zweckbestimmung Pferdesport und -zucht“ mit der Bezeichnung „Haupt- und Landesgestüt Marbach“ in der Gemeinde Gomadingen auf Gemarkung Dapfen

Aufstellungsbeschluss

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.07.2022 für die nachfolgende 73. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich zu unterrichten. Der nachfolgende Änderungsvorentwurf zum Flächennutzungsplan 1999 mit Begründung kann von der Öffentlichkeit in der Zeit von Montag, den 01.08.2022 bis Freitag, den 02.09.2022 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Erdgeschoss, Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

1. Änderung der „Teilfortschreibung Windenergie“ des Flächennutzungsplanes 1999

Feststellungsbeschluss

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2021 die 1. Änderung der „Teilfortschreibung Windenergie“ des Flächennutzungsplan 1999 beschlossen. Das Landratsamt Reutlingen hat mit Erlass vom 21.02.2022, Aktenzeichen 21/45-621.31-san die 1. Änderung der „Teilfortschreibung Windenergie“ des Flächennutzungsplans 1999 aufgrund von § 6 (1) BauGB genehmigt.

Maßgebend für die Genehmigung ist der Plan Nr. 3 im Maßstab 1:20.000 vom 26.10.2021, gefertigt vom Planungsbüro Künster Architektur + Stadtplanung, Bismarckstraße 25 in 72764 Reutlingen, sowie die Begründung, ebenfalls mit Datum vom 26.10.2021.

Die 1. Änderung der „Teilfortschreibung Windenergie“ des Flächennutzungsplanes 1999 wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die 1. Änderung der „Teilfortschreibung Windenergie“ des Flächennutzungsplanes 1999 kann einschließlich der Begründung bei der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen – Gomadingen – Mehrstetten (Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Zimmer 2) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die 1. Änderung der „Teilfortschreibung Windenergie“ des Flächennutzungsplanes 1999 einschließlich der Begründung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen (vergl. § 6 (5) BauGB).

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen - Gomadingen - Mehrstetten geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Flächennutzungsplanfortschreibung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen - Gomadingen - Mehrstetten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn

  • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
  • der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
  • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

69. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999

zur Ausweisung einer Sonderbaufläche Zweckbestimmung Schuppengebiet mit der Bezeichnung „Erweiterung Sondergebiet Schuppen“ in der Stadt Münsingen auf Gemarkung Auingen

Feststellungsbeschluss

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2021 die 69. Änderung zum Flächennutzungsplan 1999 beschlossen. Das Landratsamt Reutlingen hat mit Erlass vom 14.02.2022, Aktenzeichen 21/45-621.31-san die 69. Änderung des Flächennutzungsplans 1999 aufgrund von § 6 (1) BauGB genehmigt. Maßgebend für die Genehmigung ist der Plan Nr. 69 im Maßstab 1:1.000 vom 26.10.2021, gefertigt vom Planungsbüro Künster Architektur + Stadtplanung, Bismarckstraße 25 in 72764 Reutlingen, sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht, ebenfalls mit Datum vom 26.10.2021. Die 69. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Die 69. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 kann einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht bei der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen – Gomadingen – Mehrstetten (Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Zimmer 2) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die 69. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen (vergl. § 6 (5) BauGB).

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen - Gomadingen - Mehrstetten geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Flächennutzungsplanfortschreibung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen - Gomadingen - Mehrstetten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn

  • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
  • der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
  • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

1. Änderung der „Teilfortschreibung Windenergie“ des Flächennutzungsplanes 1999 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen - Gomadingen - Mehrstetten zur Erhöhung der Höhenbeschränkung von Windenergieanlagen

Auslegungsbeschluss

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.07.2021 für die nachfolgende 1. Änderung der „Teilfortschreibung Windenergie“ des Flächennutzungsplanes 1999 den Auslegungsbeschluss gefasst. Nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich zu unterrichten. Der Änderungsentwurf zum Flächennutzungsplan 1999 mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen kann von der Öffentlichkeit in der Zeit von Montag, den 02.08.2021 bis Freitag, den 03.09.2021 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Erdgeschoss Flur Westflügel) und bei den Bürgermeisterämtern in Gomadingen, Marktplatz 2, 72532 Gomadingen und Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten eingesehen werden. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist auch online möglich.

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/

Mehrstetten

68. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999

Feststellungsbeschluss

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen/Gomadingen/Mehrstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.07.2021 die 68. Änderung zum Flächennutzungsplan 1999 beschlossen. Das Landratsamt Reutlingen hat mit Erlass vom 15.10.2021, Aktenzeichen 21/45-621.31-san die 68. Änderung des Flächennutzungsplans 1999 aufgrund von § 6 (1) BauGB genehmigt.

Maßgebend für die Genehmigung ist der Plan Nr. 68 im Maßstab 1:3.500 vom 15.07.2021, gefertigt vom Planungsbüro Künster Architektur + Stadtplanung, Bismarckstraße 25 in 72764 Reutlingen, sowie die Begründung, ebenfalls mit Datum vom 15.07.2021.

Die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 kann einschließlich der Begründung bei der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen – Gomadingen – Mehrstetten (Bürgermeisteramt Münsingen – Stadtbauamt – in 72525 Münsingen, Bachwiesenstraße 7 (Zimmer 2) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes 1999 einschließlich der Begründung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen (vergl. § 6 (5) BauGB).

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen - Gomadingen - Mehrstetten geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Flächennutzungsplanfortschreibung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen - Gomadingen - Mehrstetten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn

die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder

der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder

vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch online möglich.

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