Hundesteuer
- PDF-Formular zum Ausdrucken An- Abmeldung Hund (nicht barrierefrei)
- PDF-Formular zum Ausdrucken Datenschutzgrundverordnung Kommunalsteuern (nicht barrierefrei)
- PDF-Formular zum Ausdrucken Merkblatt für Hundehalter (nicht barrierefrei)
- PDF-Formular zum Ausdrucken SEPA-Lastschriftmandat Hundesteuer (nicht barrierefrei)
Senden Sie die unten angeführte Hundeanmeldung / Abmeldung (nicht barrierefrei) ausgefüllt an die Stadtverwaltung. Der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke werden Ihnen auf dem Postweg zugestellt.
Wer einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung der Stadt anzuzeigen.
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Die momentan erhobene Hundesteuer beträgt 120,00 Euro im Jahr für jeden im Stadtgebiet gehaltenen Hund.
Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so beträgt die Steuer für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 240 € im Jahr.
Die Zwingersteuer beträgt 240,00 Euro pro Jahr.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung auf dem Merkblatt für Hundehalter (nicht barrierefrei).
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (nicht barrierefrei).