Erstreckungssatzung

Stadt Münsingen
Landkreis Reutlingen

Erstreckungssatzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses auf das Gebiet der Städte Hayingen und Trochtelfingen sowie der Gemeinden Engstingen, Gomadingen, Hohenstein, Mehrstetten, Pfronstetten, Römerstein, Sonnenbühl, St. Johann und Zwiefalten

Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung sowie in Verbindung mit § 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Münsingen am 21.07.2020 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Erstreckung

Die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)“ der Stadt Münsingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Städte Hayingen und Trochtelfingen und der Gemeinden Engstingen, Gomadingen, Hohenstein, Mehrstetten, Pfronstetten, Römerstein, Sonnenbühl, St. Johann und Zwiefalten.

§ 2 Inkrafttreten und Gültigkeit

Diese Satzung tritt am 10.08.2020 in Kraft.

Ausgefertigt:
Münsingen, den 22.07.2020

gezeichnet Mike Münzing, Bürgermeister

Ortsübliche Bekanntmachung am 10.08.2020

Damit wurde die Erstreckungssatzung rechtverbindlich

Münsingen, den 10.08.2020

gezeichnet Mike Münzing, Bürgermeister

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Original unterzeichnete Erstreckungssatzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses